Was der Rat rät

08.12.1989

Am 30.11.1989 hat der Rat der europäischen Gemeinschaften einen "gemeinsamen Standpunkt" über die "Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten" bezogen.

Diese Mindestvorschriften scheinen allerdings ein treffendes Beispiel zu sein für das, was passiert, wenn viele Köche den Euro-Brei durch "gemeinsame Standpunkte" verderben. Schon der schutzbedürftige Arbeitnehmer gerät zum nebulösen Objekt, wenn er als "gewöhnlich bei einem nicht unwesentlichen Teil seiner normalen Arbeit ein Bildschirmgerät" nutzt. Nach der Euronorm soll der Arbeitgeber - übrigens erst ab dem 31.12.1992 - nach vollführter Arbeitsplatzanalyse "zweckdienliche Maßnahmen ergreifen", um mögliche Sicherheits- und Gesundheitsrisiken zu beseitigen. Auch soll die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten "regelmäßig durch Pausen oder andere Tätigkeiten unterbrochen werden". Der Arbeitnehmer hat das Recht auf eine "angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens vor Aufnahme der Bildschirmarbeit, anschließend regelmäßig, sodann bei Auftreten von Sehbeschwerden"

Sollte es sich aufgrund der solchermaßen durchgeführten Untersuchung als erforderlich erweisen, hat der Arbeitnehmer sogar ein Recht auf "augenärztliche Untersuchung".

Gelegentlich entschädigt der Rat auch für manch Schwammiges: "Scharf und deutlich, ausreichend groß und mit angemessenem Zeichen- und Zeilenabstand " sollen die Buchstaben auf dem Bildschirm dargestellt werden.

Helligkeit und/oder Kontrast soll der Benutzer "leicht" einstellen können, die "Bedienung der Tastatur muß durch deren Anordnung und die Beschaffenheit der Tasten erleichtert" werden. Was "erleichtert" wohl impliziert? Auch sollen die Geräte nicht "zu einer solchen Wärmezunahme führen, die auf den Arbeitnehmer störend wirken könnte".

Gelungen in der vagen Formulierung auch der Schutz vor Strahlungen: Die soll nämlich "mit Ausnahme des sichtbaren Teils des elektromagnetischen Spektrums auf Werte verringert werden, die vom Standpunkt der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der

Arbeitnehmer unerheblich sind". Bekanntermaßen sind "unerhebliche Werte" dankbare Objekte endlose Fachdiskussionen und Gutachten.

Ein Mitarbeiter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Bonn betonte angesichts der Kritik an den wachsweichen Formulierungen, man habe jetzt erstmals

überhaupt eine gemeinsame Basis unter den zwölf Mitgliedsstaaten gefunden, um die mannigfaltigen Probleme der Gefährdung durch Bildschirmarbeit anzugehen. Besonders ein Mitglied hatte unter Hinweis auf die der Industrie entstehenden Kosten am liebsten überhaupt keine Regelungen treffen wollen.

Da unter den EG-Mitgliedern kein klarer Konsens zu herrschen scheint, ob der Arbeitgeber vor dem Arbeitnehmer zu schützen ist oder umgekehrt, steht zu befürchten, daß sich mit dem Zusammenwachsen der europäischen Länder in Zukunft Materialschlachten

häufen werden. Bevorzugte Waffe: Brei.