Die juristische Sicht

Was CIOs 2011 tun müssen

16.12.2010
Von  und
Dr. Jan Geert Meents ist Managing Partner bei der Wirtschaftskanzlei DLA Piper.
Dr. Thomas Jansen ist IT-Anwalt und Partner bei der Wirtschafskanzlei DLA Piper in München.

Social Media und Outsourcing

Compliance: geschäftliche Nutzung sozialer Netzwerke

Im kommenden Jahr müssen sich die Unternehmen gezielt mit Social Media auseinandersetzen. Sie sollten festlegen, in welcher Form sich ihre Mitarbeiter "geschäftlich" in sozialen Netzwerken bewegen dürfen. Meldet sich ein Mitarbeitern mit dem Unternehmensnamen an, muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Aktion keine nachteiligen Auswirkungen für ihn hat.

Andererseits müssen alle Mitarbeiter, die aus einem geschäftlichen Beweggrund in sozialen Netzwerken aktiv sind, eine einheitliche und stimmige Unternehmensdarstellung gewährleisten. Daher sind Arbeitgeber und Betriebsrat dazu angehalten, eine interne Richtlinie zu verabschieden.

Outsourcing: mehr Provider, mehr Risiken

Die Unternehmen arbeiten vermehrt mit vielen unterschiedlichen Providern zusammen. Damit hat das Management zunehmend die Aufgabe, all diese spezialisierten Dienstleister auch zu steuern - vor allem dann, wenn es bei dieser Koordination um die Kontrolle der rechtlichen Aspekte geht. Je zersplitterter die Provider-Landschaft, desto größer die rechtlichen Risiken.

Daher ist darauf zu achten, die Schnittstellen sauber zu definieren und Klarheit über die jeweiligen Verantwortlichkeiten zu schaffen. Bei einer Multi-Vendor-Strategie müssen Outsourcing-Verträge auf etwaige Schwachstellen untersucht und gegebenenfalls nachverhandelt werden. (qua)

Und was jetzt?

Wo sollte ein mittelständisches Unternehmen beginnen, die Acht-Punkte-Agenda abzuarbeiten? Dazu einer der beiden Autoren des vorstehenden Artikels, Jan Geert Meents:
"Der Geschäftsführer sollte analysieren, welche Aspekte der Rechtsagenda für sein Unternehmen von besonderer Bedeutung sind. Auf Basis dieser Priorisierung ist es empfehlenswert, gemeinsam mit den internen Fachabteilungen wie Inhouse-Justiziar beziehungsweise einem oder mehreren auf IT-Recht spezialisierten Anwälten festzulegen, wie mit den identifizierten Risiken umgegangen werden soll."