Green IT versus Datenschutz

Wann man den Stromverbrauch der PCs messen darf

17.08.2010
Von Martin Feige
Eine Software, mit der sich der IT-bedingte Stromverbrauch senken lässt, ist sinnvoll. Aber wie verträgt sie sich mit den Persönlichkeitsrechten der Angestellten?
Foto: Peter Kirchhoff, Pixelio.de
Foto: Peter Kirchhoff, Pixelio.de
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Durch intelligentes Energie-Management lassen sich die in er IT anfallenden Stromkosten senken. Mittlerweile gibt es Software, etwa das Produkt "Greentrac", das die Laufzeiten der PCs und Peripheriegeräte nach Auszeiten, Aktiv- und Leerlaufphasen misst, so dass die Verantwortlichen wissen, wo sie den Hebel für Einsparungsmaßnahmen ansetzen könnten. Zu diesem Zweck erhebt die Software unterschiedliche Nutzerdaten, die sie dann verarbeitet, um den IT-bedingten Stromverbrauch zu ermitteln und die Energieeffizienz abzubilden.

Was hier logisch und sinnvoll erscheint, wirft in der Praxis einige Fragen auf. Wie bei der Einführung anderer betrieblicher Einrichtungen sind auch hier die Rechte der Mitarbeiter zu beachten. Aber welche Arbeitnehmerschutz-Rechte muss der Arbeitgeber bei der Einführung dieser Software berücksichtigen?