Bundesverfassungsgericht

Wahlcomputer werden vom Netz genommen

03.03.2009
Von 
Alexander Freimark wechselte 2009 von der Redaktion der Computerwoche in die Freiberuflichkeit. Er schreibt für Medien und Unternehmen, sein Auftragsschwerpunkt liegt im Corporate Publishing. Dabei stehen technologische Innovationen im Fokus, aber auch der Wandel von Organisationen, Märkten und Menschen.
Das Bundesverfassungsgericht hat gegen den Einsatz von Wahlcomputern entschieden. Für alle Ewigkeit ist das Urteil aber nicht.

Ironie der Geschichte - pünktlich zur Eröffnung der Computermesse CeBIT hat das Bundesverfassungsgericht dem Einsatz von Wahlcomputern einen Riegel vorgeschoben. Bürger müssten die Wahlhandlung und die Ermittlung der Ergebnisse zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüfen können, so die Begründung. Dies sei mit Wahlcomputern derzeit nicht gegeben. Der Einsatz von Wahlcomputern an sich sei nicht zu beanstanden. Jedoch sei die Bundeswahlgeräteverordnung verfassungswidrig, weil sie nicht sicherstellt, dass nur Wahlmaschiunen zugelassen werden, die den "verfassungsrechtlichen Voraussetzungen des Grundsatzes der Öffentlichkeit genügen".