VSI-Seminare erlaeutern aktuelles DV-Recht Individuelle Vertragsgestaltung beugt gegen Streitigkeiten vor

02.09.1994

MUENCHEN (CW) - Gemeinsam mit der Zeitschrift "Computer und Recht" veranstaltet der Verband der Software-Industrie Deutschlands e.V. (VSI) im September 1994 Seminare zu aktuellen Themen des DV- Rechts. "Das Softwarehaus und seine Programmierer" ist Thema des Seminars am 9. September in Muenchen. Die Abgrenzung zwischen den Interessenlagen dieser beiden Parteien gestaltet sich nach Beobachtung des VSI haeufig schwierig und ist Thema mancher Rechtsstreitigkeiten. Viele Probleme koennten indes durch individuelle Vertragsgestaltung bereits im Vorfeld ausgeraeumt werden. Das Seminar erlaeutert daher Regelungen des Softwareschutzes im Arbeitsverhaeltnis sowie die Haftung angestellter beziehungsweise freiberuflicher Programmierer. Zur Sprache kommen darueber hinaus Rechtsfragen beim Outsourcing von Programmierarbeiten.

Der Kurs mit dem Titel "Das neue Computerrecht - Erstellung, Vertrieb und Nutzung von Computerprogrammen" findet am 19. September in Berlin statt. Die Referenten Michael Lehmann und Jochen Schneider eroertern Klauseln einzelner Vertragstypen. Anhand von Anregungen und Problemen der Seminarteilnehmer wird ein Modellvertrag zur Software-Ueberlassung entwickelt. Weitere Schwerpunkte sind neben dem Kartell- und Urheberrecht aktuelle Fragen der Produkthaftung sowie Zusatzleistungen bei der Software- Ueberlassung. Die Schulung wird am 7. November in Muenchen beziehungsweise am 25. November in Koeln wiederholt.

Der Interessenverband VSI wurde im Juli 1987 von Software- Unternehmen und Distributoren gegruendet. Zweck des Verbands ist die umfassende Foerderung aller Interessen der Software-Industrie. Dem Verein gehoeren nach eigenen Angaben ueber 50 Mitglieder an.

Informationen: VSI Verband der Software-Industrie Deutschlands e.V., Frau Zieglmeier, Seitzstrasse 17, 80538 Muenchen, Telefon 089/29 16 02 93.