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Vorwurf: Microsoft verletzt Kartellrechts-Einigung

21.10.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Nachdem sich Microsoft im Kartellstreit mit dem US-Justitzministerium vor rund einem Jahr außergerichtlich einigen konnte, werfen US-Wettbewerbshüter dem Konzern nun vor, damals getroffene Vereinbarungen zu verletzen.

Stein des Anstoßes ist die in Windows XP integrierte Funktion "Shop for Music online". Nach dem Klick auf die entsprechende Verknüpfung öffnet sich ein Browser-Fenster, das bei einer bestehenden Online-Verbindung die Website des gewählten Angebots anzeigt. Dabei greife die Funktion in jedem Fall auf den Internet Explorer zu, unabhängig davon, ob ein anderer Browser als Standardanwendung eingerichtet wurde, sagen die Kritiker. Außerdem leite der Link Anwender immer über die Microsoft-Seite Windowsmedia.com auf Musikangebote. Der Link findet sich in speziellen Ordnern wie "My Music", die zum Abspeichern von Audiodateien gedacht sind.

Während die zuständige Staatsanwaltschaft mittlerweile unter Beratung eines dreiköpfigen technischen Komitees die Unterlagen aus dem Antitrust-Prozess prüft, gibt sich Microsoft gelassen. Man glaube, dass die Nutzung des Internet Explorers für die Online-Musik-Shop-Funktion zulässig sei, sagte Unternehmenssprecherin Stacy Drake.

Der erneut aufgeflammte Streit betrifft den Kern des 2002 abgeschlossenen Antitrust-Prozesses. Die Möglichkeiten, zu Microsoft-Anwendungen konkurrierende Software unter Windows einzusetzen, sollten verbessert werden.

In die gleiche Richtung zielt der Kartellstreit Microsofts mit der EU-Kommission. Sie beklagt, dass die Integration des Windows Media Players mit Windows Wettbewerber wie Real Networks aus dem Markt dränge. Während die Kommission fordert, entweder den Media Player aus dem Betriebssystem zu entfernen oder neben dem hauseigenen Produkt auch die Multimedia-Spieler anderer Hersteller mit dem Betriebssystem zu bündeln, will Microsoft lediglich die technischen Voraussetzungen für Drittanbieter verbessern. (lex)