Datenschutz in China, Indien und USA

Vorsicht vor Clouds im Ausland

19.08.2012
Von    und Britta  Rothe
Dr. Michael Rath ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologie-Recht und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln. Zudem ist er Certified ISO/IEC 27001 Lead Auditor. Seine Beratungsschwerpunkte sind das IT-Recht, Datenschutzrecht und der Gewerbliche Rechtsschutz. Dr. Michael Rath ist u.a. Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI) und akkreditierter Schlichter für IT-Streitigkeiten bei der Schlichtungsstelle der DGRI.

Indien - nahezu ohne Datenschutz

Da Indien faktisch keinen gesetzlichen Datenschutz hat (der einzige Versuch zur Schaffung eines Gesetzes auf Privatheit scheiterte 2006 im Oberhaus), ist auch die indische Cloud als besonders heikel einzustufen. Die Überwachungsmethoden haben sich insbesondere nach dem Terrorangriff in Bombay in 2009 noch deutlich verschärft (hier benutzten die Attentäter Blackberrys als anonymes Kommunikationsmittel).

So versuchte Anfang 2011 die indische Regierung nach vorangegangenen gescheiterten Versuchen erneut, uneingeschränkten Zugriff zu den indischen Blackberry-Kundendaten zu bekommen und droht offenbar seitdem dem kanadischen Blackberry-Hersteller RIM mit der Abstellung der E-Mail- und Messenger-Dienstleistungen. RIM hatte sich diesbezüglich bisher verweigert und angeboten, technische Lösungen zu entwickeln. Die indische Hackergruppe "Lords of Dharmaraja" hat nun zu Jahresanfang ein Dokument veröffentlicht ("Taktisches Netzwerk für Handy-Überwachung"), aus dem hervorgehen soll, dass führende Software-Anbieter dem indischen Staat Abhörschnittstellen bereitstellen.

Genannt werden unter anderem RIM, Apple und Nokia. Sie sollen zugunsten des indischen TANCS-Programms (Tactical Network for Cellular Surveillance) und CBI (Central Bureau of Investigation) Vereinbarungen unterzeichnet haben sollen, um das Abhören von Mobilfunk- und Datenverkehr in Indien zu ermöglichen. Im Gegenzug soll den Softwareherstellern der Zugang zum indischen Markt gewährt worden sein.

Die Software-Hersteller wehren sich gegen die unterstellte Beteiligung am "indischen Lauschangriff". Die Hacker-Community in Indien droht nun mit weiteren Veröffentlichungen. Die Echtheit des veröffentlichten Dokuments und der darin enthaltenen Informationen ist derzeit noch nicht bewiesen.