Was Online-Händler wissen müssen

Vorsicht bei Werbung mit Testergebnissen

04.07.2011
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Werbung mit dem Test eines anderen Produkts

Unzulässig ist es dagegen ohne weiteres, ein Produkt mit einem Testurteil zu bewerben, wenn das beworbene Erzeugnis selbst gar nicht getestet worden ist, sondern ein ganz anderes Produkt. Dies gilt auch dann, wenn das beworbene Produkt äußerlich ähnlich und technisch baugleich war. Liegt nicht einmal eine völlig Baugleichheit vor, ist die Werbung erst recht irreführend.

Werbung mit nicht repräsentativen Testergebnissen

Wird mit einem Testergebnis geworben, obwohl der Test nur mit einer stichprobenartigen Auswahl vorgenommen wurde und somit für den Markt der getesteten Produkte gar nicht repräsentativ war, ist dies zwar nicht ohne weiteres unzulässig. Jedoch muss in jener Werbung darauf hingewiesen werden, dass der Test eben nicht auf einer repräsentativen Erhebung beruhte. Dies gilt umso mehr, wenn sich zwischen den einzelnen Stichproben erhebliche Qualitätsunterschiede ergeben. Die Hinweispflicht gilt dabei für alle und nicht nur den "Testsieger".

Irreführung über die angebliche Unabhängigkeit des Tests

Irreführend ist schließlich, wenn bei der Werbung mit einem Testergebnis vorgetäuscht wird, dass der Test von einer unabhängigen Stelle vorgenommen worden sei, obwohl dies gar nicht der Fall war. Das kann beispielsweise dadurch geschehen, dass das Testurteil etwa optisch an die Testsiegel der Stiftung Warentest angelehnt ist. Hierdurch wird dem Verbraucher nämlich eine besondere Neutralität vorgespiegelt. Diese ist aber dann nicht gegeben, wenn es tatsächlich nur um eigene Test der Hersteller bzw. Händler geht, also insbesondere um selbst vorgenommene "Konsumententests".