Datenschützer Schaar

Vorratsdatenspeicherung nicht vertretbar

27.05.2015
Die Bundesregierung will am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten auf den Weg bringen. Der ehemalige oberste Datenschützer übt heftige Kritik.

Der ehemalige oberste Datenschützer Deutschlands, Peter Schaar, warnt vor einer erneuten Einführung der Vorratsdatenspeicherung. "Es ist rechtlich sehr problematisch, dass Daten über sämtlichen Telefon- und Internetnutzern aufgezeichnet werden sollen - auch von denjenigen, die nicht im Entferntesten im Verdacht stehen, irgendetwas mit schweren oder sogar terroristischen Straftaten zu tun zu haben", sagte Schaar der Deutschen Presse-Agentur.

Das Bundeskabinett will am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung beschließen. Er sieht vor, dass Informationen über Telefonate und SMS aller Menschen zehn Wochen lang gespeichert werden, damit Ermittler darauf zugreifen können. Informationen über den Aufenthaltsort sollen vier Wochen lang gespeichert werden. Nach dem Beschluss des Kabinetts geht der Gesetzentwurf an den Bundestag.

Die Vorratsdatenspeicherung gab es in Deutschland schon einmal, doch das Bundesverfassungsgericht kassierte die Regelung 2010 als verfassungswidrig. Der EuGH erklärte später auch die zugrundeliegende EU-Richtlinie für nichtig (PDF-Link). Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) legte auf Drängen von SPD-Chef Sigmar Gabriel nun einen neuen Vorschlag vor. Das Gesetz spricht von einer "Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten". Die Dauer der Speicherung wurde verkürzt, Vorgaben für die Sicherheit der Daten kamen hinzu.

Schaar ist dennoch gegen eine Wiedereinführung (PDF-Link). "Die erste Frage ist doch: Brauchen wir das überhaupt?" fragte er. "Die Bundesregierung bleibt den Nachweis schuldig, dass dieser erhebliche Grundrechtseingriff unerlässlich ist". Seine Haltung ist klar: "Eine anlasslose, alle Telefonkunden und Internetnutzer betreffende Vorratsdatenspeicherung halte ich für grundrechtlich nicht vertretbar."

Auch die Daten von Ärzten, Anwälten oder Journalisten, die eine Schweigepflicht oder das Recht zur Zeugnisverweigerung haben, sollen gespeichert werden. Ermittler dürfen die Daten zwar nicht verwerten, doch Schaar bewertet schon die Speicherung als problematisch.

Kritik an dem Vorhaben kommt auch aus der Wirtschaft. Der Internetverband Eco etwa hält die Vorgaben zum Teil für praktisch nicht umsetzbar. Schaar kritisierte auch das schnelle Verfahren. Die Bundesregierung will das Gesetz möglichst zügig verabschieden. Schaar war bis 2013 zehn Jahre lang Bundesdatenschutzbeauftragter. (dpa/tc)