Schlechte Nachrichten für Gründer

Von der Leyen kürzt Gründungszuschuss noch 2011

18.05.2011
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Karen Funk ist Senior Editor beim CIO-Magazin und der COMPUTERWOCHE (von Foundry/IDG). Ihre inhaltlichen Schwerpunkte sind IT-Karriere und -Arbeitsmarkt, Führung, digitale Transformation, Diversity und Sustainability. Als Senior Editorial Project Manager leitet sie zudem seit 2007 den renommierten IT-Wettbewerb CIO des Jahres. Funk setzt sich seit vielen Jahren für mehr Frauen in der IT ein. Zusammen mit einer Kollegin hat sie eine COMPUTERWOCHE-Sonderedition zu Frauen in der IT aus der Taufe gehoben, die 2022 zum 6. Mal und mit dem erweiterten Fokus Diversity erschienen ist.
Bereits am 1. November 2011 soll die vom Ministerium für Arbeit und Soziales geplante Kürzung des Gründungszuschusses in Kraft treten.
Gründer müssen sich künftig mit weniger Geld vom Staat zufrieden geben.
Gründer müssen sich künftig mit weniger Geld vom Staat zufrieden geben.
Foto: Fotolia, J. Münch

Bisher waren Medien und Verbände davon ausgegangen, dass die Kürzungen des Gründungszuschusses erst zum 1. April 2012 in Kraft treten werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärte nun jedoch auf Nachfrage der Existenzgründerplattform Gründungszuschuss.de, dass die Kürzung vorgezogen und fünf Monate früher eingeführt wird.

Ministerin Ursula von der Leyen wird den Gesetzesentwurf Ende Mai im Bundeskabinett vorstellen. Anschließend berät der Bundesrat und wird angehört, obwohl das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zur parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen sein. Das endgültige Gesetz soll dann am 31. Oktober 2011 veröffentlicht werden. Während der Rest der Gesetzesreform am 1. April 2012 in Kraft tritt, bestimmt Artikel 47, Absatz 2 des Entwurfs, dass die Änderungen am Gründungszuschuss jedoch bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes, also am 1. November 2011 in Kraft treten.

Am besten vor dem 1. November gründen!

Der frühere Termin hat gravierende Auswirkungen auch auf bereits arbeitslose Gründungswillige, warnt Andreas Lutz von Gründungsausschuss.de: "Wer nach dem 1. Februar diesen Jahres arbeitslos geworden ist, kann (bei einer typischen Anspruchsdauer von einem Jahr) das Arbeitslosengeld 1 nicht mehr neun Monate in Anspruch nehmen, denn er muss vor dem 1. November gründen, wenn er die Förderung in ihrer alten Form in Anspruch nehmen möchte. Das Gesetz wirkt insofern zurück in die Zeit vor seinem Inkrafttreten. Eine Übergangsbestimmung ist nicht vorgesehen."