Datenschutz-Pioniere berichten aus der Praxis:

Von den Erfahrungen der Kollegen lernen

07.04.1978

DÜSSELDORF - Solltermin für die Bestellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten war der 1. Juli 1977. Wohl nur wenige Firmen haben das "Soll" erfüllt, selbst die Bundesregierung hat für die Bestellung des Bundesdatenschutzbeauftragten den Termin um Monate überzogen. Umfragen haben ergeben, daß wohl die meisten DSBs zwar ihr Amt, aber noch wenig Erfahrung in

der Datenschutz-Praxis haben. Da bietet es sich an, von den Kollegen zu lernen, die bei der Realisierung der BDSG-Vorschriften vom ersten Tag an Pionierarbeit geleistet haben.

Erfahrungsaustausch ist deshalb das erste Ziel des DSB-KONGRESS '78, der vom 8. bis 10. Mai 1978 im Düsseldorfer Messe-Center stattfindet.

Mehr für DSBs aus Großbetrieben sprechen die Referenten Roland Risch und Joseph Müller-Pleuss am zweiten Kongreßtag. Risch, Konzern-Datenschutzbeauftragter bei H. F. & Ph. F. Reemtsma, referiert über "Organisation der Stabsstelle Datenschutz". Müller-Pleuss, Leiter der Abteilung Datenschutz und Datensicherung bei der Klöckner-Humboldt-Deutz AG hat das Thema "Organisation der Datensicherheits-Kontrolle" .

Richard Fehlhaber, seit langem Sicherheitsbeauftragter bei der Deutschen Unilever GmbH, teilt Erfahrungen zum Thema "Organisation der Funktionentrennung" mit. Über die "Organisation eines Closed-Shop-Betriebes" berichtet - natürlich auch über das, was dabei schiefgehen kann - der EDV-Chef der Optischen Werke Rodenstock, Norbert Ruppenthal.

Besondere Probleme stellen sich für den Datenschutzbeauftragten in der

Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachabteilungen. Wie abzugrenzen ist, was für die "Zweckbestimmung" von Verträgen erforderlich ist, gehört u. a. zum Inhalt des Referates "BDSG und Vertriebsabteilungen", das Rechtsanwalt Dr. Georg Wronka (zuvor ZAW-Zentralausschuß der Werbewirtschaft, seit kurzem Bundesinnenministerium) am letzten Kongreß-Tag hält. Ergänzend dazu spricht Bernd Hentschel, Leiter der Lohn- und Gehaltsabrechnung bei der Ford Werke AG, über sein Spezialthema "BDSG und Personalabteilung".

Am Dienstag, dem 9. 5., teilt sich der Kongreß erneut in Parallel-Veranstaltungen. Zwei Hauptreferate richten sich an DSBs mit EDV-Fachkenntnissen: Prof. Dr. Rudolf Bayer vom Lehrstuhl für Informatik der TU München, gilt weltweit als Experte für den Bereich Rechnerarchitektur und Software-Sicherheit. Für den DSB-Kongreß konnte er gewonnen werden, über "Konsequenzen des BDSG für Datenverarbeitung und Programmierung" zu referieren. Gleich anschließend spricht ein weiterer "Star", der allerdings bisher hierzulande kaum an die breitere Öffentlichkeit trat.

Nicht alle Kongreßteilnehmer haben entsprechende EDV-Kenntnisse. Sie kommen trotzdem nicht zu kurz: Parallel zu den vorgenannten Referaten beschäftigen sich Referat und Arbeitsgruppe mit dem Problemkreis "Schadensersatzansprüche und Haftung bei Datenschutz-Verletzungen'". Das wird sicherlich nicht die eigene Kongreß-Phase sein, in der die Teilnehmer gerne bei mehreren Hoch-Zeiten dabeisein möchten. Der partielle Verzicht wird gemildert: Die Kongreßdokumentation, die jeder Teilnehmer in Düsseldorf erhält, enthält zu jedem Vortrag die wichtigsten Thesen und Graphik-Unterlagen.