Betrifft: CW Nr. 26

vom 25. Juni 1976 "Auf den internen Zinsfuß kommt es an"

17.09.1976

Das Beispiel von Herrn Dr. Klausmann - CW Nr. 32 vom 6. 8. 1976 - ist außerordentlich erhellend - nur nicht in dem von ihm gemeinten Sinn:

1. Die unterstellte- Erwartung, daß 1878 GE zurückfließen, findet

in der Zahlungsreihe keine Stütze: Sie liefert einen Rückfluß von 1500 GE (und diesem Rückfluß entspricht der interne Zinsfuß von 23,40%), nicht den von 1878 GE. Wie löst er diesen entscheidenden Widerspruch auf?

2. Die Sentenz "man wird also erwarten" ist als Interpretation des internen Zinsfußes doch etwas dürftig. Außerdem: Wer erwartet denn, daß die Anfangsinvestition ihre Höhe über die ganze Laufzeit beibehält? Und darauf der interne Zinsfuß zu beziehen ist? Es müßte doch eigentlich bekannt sein, daß - abgesehen von allen anderen Einflüssen - zum Beispiel die

Abschreibung dazu führt daß der gebundene (= jeweils investierte) Betrag insoweit im Laufe euer Zeit sinkt. Im Ernst: diese Erwartung hegt in der Realität kein Mensch!

3. Woraus will Herr Dr. Klausmann eigentlich Zinsen, Dividende, Rücklagendotierung und Steuern decken und woraus die Kredite tilgen, wenn nicht aus den Rückflüssen? Was will er da wiederanlegen? Das kann er doch höchstens mit nicht zu tilgenden Fremdmitteln und anteiligen freigesetzten Eigenmitteln machen. Aber was hat eine solche neue Investition mit der Verzinsung der alten zu tun, wo dies Geld doch dort gar nicht mehr steckt?

4. Natürlich bleibt die Aufforderung bestehen, einen Fall mit Wiederanlageprämisse in den Begriffen der Buchhaltung, Bilanz und GuV darzustellen. Die Technik der doppelten Buchhaltung stellt einen sehr zuverlässigen Text dar!

5. In Wirklichkeit findet etwas anderes statt: Der jeweils gebundene Betrag verzinst sich in Höhe des internen Zinsfußes. Die Summe der daraus fließenden Rohgewinne ist gleich dem Einzahlungsüberschuß des Projekts und bei planmäßigem Ablauf hat sich genau dieser Betrag in der GuV-Rechnung niedergeschlagen. Also:

23,4% aus 1000 GE

" aus(1000 + 234 -

" aus( 734+172 -

" aus( 406+94 -

Einzahlungsüberschuß=des Projekts

Der hierin enthaltene Rundungsfehler eliminiert sich weitgehend, wenn man den internen Zinsfuß nicht rundet, sondern mit dem Wert 23,375% rechnet.

Alles in allem:

Wenn man diese Investition von 1000 GE macht, findet man in seiner Bilanz anfangs eine Mittelbindung von 1000 GE, am Ende Null; damit sind aufgenommene Fremdmittel getilgt oder tilgbar gewesen und mit eingesetzte Eigenmittel wieder frei. Gleichzeitig haben sich in der GuV - über die Laufzeit verteilt - 500 GE als Rohgewinn niedergeschlagen, so daß Zinsen, Dividende etc. gezahlt werden konnten. Diese 500 entsprechen, wenn sie sich regelrecht auf die Laufzeit verteilen, einer Verzinsung des jeweils gebundenen Betrags in Höhe von 23,375%. Mehr kann in den Büchern nicht sein, und mehr kann der interne Zinsfuß nicht aussagen.

Er braucht auch nicht mehr auszusagen, denn damit ist er in der Investitionsrechnung das Pendant zum Rentabilitätsbegriff des Rechnungswesens und beides sind sehr wichtige Kenngrößen wenn die Unternehmung rentabilitätsorientiert gesteuert werden soll.

234 GE

500) = 734 172

500) = 406 94

500) = 0 0

Rohgewinn 500

Ernst Hosterbach, Preussag AG, Leibnizufer 9, 3000 Hannover