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Volkswagen darf VW.net-Domain behalten

24.01.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Automobilkonzern Volkswagen (VW) hat von einem US-Gericht sein Eigentumsrecht an der Internet-Domain VW.net bestätigt bekommen. Die Berufungsklage von Online-Service-Provider Virtual Works, der die Adresse ursprünglich angemeldet hatte, wurde damit abgewiesen. Dieses Unternehmen war bereits im vergangenen Jahr von einem Bundesrichter in Alexandria, Virginia, des Cybersquatting für schuldig befunden worden. Virtual Works habe die Domain VW.net allein mit dem Ziel gewählt, um sie dem deutschen Autmobilhersteller später für viel Geld anzubieten.

Virtual Works hatte Volkswagen im Dezember 1998 das Ultimatum gestellt, innerhalb von 24 Stunden ein Kaufangebot für die Domain vorzulegen, andernfalls werde die Adresse in einer öffentlichen Auktion meistbietend versteigert.