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Voice-over-IP: FCC schreibt Notfallrufnummer vor

20.05.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die US-amerikanische Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) hat entschieden, dass VoIP-Provider, die mit dem öffentlichen Telefonnetz verbunden sind, bis Ende des Jahres die Notfallrufnummer 911 verbindlich anbieten müssen. Bisher waren Anbieter von Internet-Telefonie, die ihren Sprachverkehr nicht über das klassische, leitungsvermittelte Telefonnetz, sondern via IP-Netze transportieren, von der Verpflichtung freigestellt, den Service der Notfallrufnummer 911 standardmäßig anzubieten. Die Ausnahme war damit begründet, dass manche VoIP-Telefone zugewiesene Rufnummern haben, die unabhängig von einem festen Standort gelten. Dadurch ist eine genaue Zuweisung der Adresse im Falle eines Notrufs nicht möglich.

Trotz dieses Problems hat die FCC nun beschlossen, VoIP-Providern den Notfalldienst vorzuschreiben. Die Behörde wurde auf den Plan gerufen, nachdem ein Ehepaar nach einem Raubüberfall schwer verletzt wurde und dessen Tochter vergeblich versuchte, über den VoIP-Anbieter Vonage Hilfe zu organisieren. Vonage gilt als größter Provider von Internet-Telefonie in den USA und zählt derzeit rund 640 000 Kunden. In Deutschland stellt die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post derzeit ebenfalls Überlegungen an, ob und wie VoIP-Provider einen Notfalldienst vorhalten müssen. (pg)