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Voice-over-IP-Anbieter wollen nicht als Telefonfirmen gelten

28.10.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - US-amerikanische Anbieter von Voice-over-IP-(VoIP-)Telefonie streiten mit kalifornischen Regulierungsbehörden darum, ob sie wie normale Carrier zu betrachten sind - und vor allem, ob sie deshalb in staatlich vorgegebene Gebührenstrukturen eingebunden werden können. Die VoIP-Anbieter wehren sich heftig dagegen und sind nun bei der zuständigen kalifornischen Behörde California Public Utilities Commission (CPUC) vorstellig geworden. In einem Brief an die Behörde haben sechs Hersteller sich vehement gegen eine Gleichstellung mit herkömmlichen Carriern gewendet. Verständlich ist das, denn sollten sich die Regulierungsstellen durchsetzen, würden VoIP-Anbieter ihre Dienstleistungen nicht mehr kostengünstig offerieren können.

In einem Brief an die CPUC haben sechs VoIP-Anbieter, unter ihnen Net2Phone, 8x8 und SBC IP Communications, argumentiert, sie seien mit ihrem Angebot von staatlichen Regulierungen auszunehmen. Sie argumentieren, dass sie keinen Telefonservice anbieten, sondern einen Datenservice. Hintergrund war eine Aufforderung von CPUC an die VoIP-Firmen, sie müssten bis zum 22. Oktober 2003 eine Lizenz als Telecom-Carrier beantragen. Statt dieses Antrags haben die sechs Unternehmen nun in einem Brief ihre Rechtshaltung dargelegt. Bislang ist unklar, wie die Behörde auf die Eingabe der Firmen reagiert. Man werde, hieß es lediglich, jetzt "die nächsten Schritte überdenken".

Der Streitgegenstand ist dabei nicht neu: US-amerikanische Bundesstaaten beginnen, neue Kommunikationsdienstleistungen zu regulieren. Diese offerieren meistens ähnliche Services, allerdings nutzen sie hierzu unterschiedliche Techniken. Voice-Services haben in den USA das Public Switched Telephone Network benutzt. Datenservices der VoIP-Anbieter hingegen machen sich die Internet-Technik zu eigen. Verschiedene US-amerikanische Bundesstaaten würden aber nun gerne die VoIP-Anbieter in die Pflicht nehmen, wenn es darum geht, öffentliche Dienste wie die Notrufnummern durch einen Obulus mitzufinanzieren. Hier liegt der eigentliche Grund für die Offensive der Behörden gegen die VoIP-Firmen.

Allerdings haben die staatlichen Behörden Anfang des Monats in ihren Bemühungen, die VoIP-Anbieter in die Pflicht zu nehmen, einen Rückschlag erlebt. Ein Bundesrichter hat es der Minnesota Public Utilities Mission (MPUM), die mit der CPUC vergleichbar ist, rechtskräftig verboten, die für Telefongesellschaften üblichen Regulierungen auch auf Vonage anzuwenden. Vonage ist ebenfalls ein VoIP-Anbieter. Zwar müssen sich die Beamten der CPUC nicht an diesen Richterspruch aus einem anderen Bundesstaat halten. Aber es gibt Anzeichen, dass auch in Kalifornien nicht alle CPUC-Kommissare die offiziell vertretene Meinung teilen. Zumindest eine Kommissarin, Susan Kennedy, wird von der kalifornischen Zeitung "San Jose Mercury News" mit den Worten zitiert, die Regulierer sollten ihre Hände von den VoIP-Anbietern lassen.(jm)