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Vodafone wegen Verfall von Guthaben vor Gericht

26.07.2006
Nach dem Mobilfunk-Netzbetreiber O2 steht nun auch Konkurrent Vodafone wegen des Verfalls von Guthaben bei Prepaid-Verträgen vor Gericht.

In dem am Mittwoch begonnenen Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf haben Verbraucherschützer gegen den zweitgrößten Mobilfunkanbieter Deutschlands geklagt. Sie kritisieren, dass Guthaben verfallen, wenn sie nach einer Frist von fünfzehn Monaten nicht aufgeladen werden. Zudem müssen die Richter entscheiden, ob Vodafone seine Kunden gänzlich vom Netz nehmen darf, wenn sie diese Frist verstreichen lassen.

Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte im Juni in einem Verfahren gegen den Mobilfunkanbieter O2 entschieden, dass Prepaid- Guthaben für Handys nicht verfallen dürfen. Rund 4,8 Millionen Prepaid-Verträge waren von dem Musterurteil betroffen, das jedoch vorerst nur für O2-Kunden gilt. Davon könnten nun auch die Kunden von Vodafone profitieren: «Die Kammer hat zu erkennen gegeben, dass sie keinen Grund sieht, in der Frage des Guthaben-Verfalls von den Argumenten der Richter in München abzuweichen», sagte ein Sprecher des Düsseldorfer Landgerichts am Mittwoch.

Neuland sei jedoch die Frage, ob Mobilfunkanbieter die Prepaid- Kunden nach Ablauf einer Frist ganz vom Netz nehmen dürfen. Vodafone verteidigte diese Praxis mit den für das Unternehmen entstehenden Kosten. Es hat nach eigenen Angaben 29,4 Millionen Kunden, etwa die Hälfte seien Prepaid-Verträge.

Das Urteil wird für den 23. August erwartet. O2 hat inzwischen die Entscheidung der Münchner Richter akzeptiert und angekündigt, künftig die Guthaben nicht mehr nach einem Jahr verfallen zu lassen. Vodafone verwies bislang darauf, dass die vom Münchner OLG beanstandeten Klauseln nicht mit denen in den eigenen Verträgen identisch seien. (dpa)