Verzögerung bei der BDSG-Verkündung

14.01.1977

BONN - Das am 12. November 76 vom Parlament verabschiedete Bundes-Datenschutzgesetz (BDSG) ist noch immer nicht vom Bundespräsidenten unterzeichnet und somit auch noch nicht im Bundesgesetzblatt offiziell veröffentlicht worden. Die ungewöhnlich lange Verzögerung wird im Bundesinnenministerium damit begründet, daß, bedingt durch die Neuformulierungen einiger Paragraphen durch die Vermittlungsausschüsse, im "komplizierten Gesetz einige redaktionelle Änderungen und Ergänzungen" erforderlich seien, "die aber den materiellen Inhalt des BDSG nicht berühren".

Für derartige Folgeänderungen bedarf es der Zustimmung des Bundestags-Präsidiums und der Bundesratsdirektion. Indes, über die Feiertage und zum Jahreswechsel tat sich wenig. Die offizielle Gesetzesverkündung wird vermutlich Mitte Januar erfolgen.