Computer-Leasing VI

(Vertragsumfang und Vertragsgestaltung)

06.06.1975

Die Preise und die Vertragskonditionen bestimmen sich auf dem Leasing-Markt frei nach Angebot und Nachfrage. Es gilt der Grundsatz daß die Konditionen um so günstiger werden je größer das Abschlußpotential und die Kunst der Verhandlungsführung des Leasing-Kunden sind. Jeder EDV-Leiter sollte sich die Mühe machen vor Vertragsabschluß zu klären welche Leistungen der Leasing-Gesellschaft im Vertrag und im Kauf- oder Mietpreis einige im folgenden kurz skizziert:

Anlieferung der Anlage

1. Die Anlieferung der Anlage sollte kostenfrei für den Leasing-Kunden erfolgen. Es sollte ferner gewährleistet sein daß der Transport mit einem Spezialtransporter von einem anerkannten Spediteur erfolgt.

Transportversicherung

2. Während des Transports sollte die Anlage transportversichert werden. Die Kosten hierfür sollten im Preis enthalten sein.

Verzollungsprobleme

3. Die Probleme der Verzollung die speziell bei Maschinen aus Übersee gravierend sein können sollten nicht von dem Leasing-Kunden vorgenommen werden müssen. Vollständige Abwicklung in dieser Hinsicht gehört heute zu den Selbstverständlichkeiten.

Vollständige Vertragsabwicklung in einem Vertrag

4. Die gesamten Rechte und Pflichten sollten nach Möglichkeit in einem einzigen Vertrag geregelt sein, denn nichts ist unübersichtlicher und Formularen festgehalten sind.

Installation durch den Hersteller

5. Da die geleasten Systeme in aller Regel durch den Hersteller selbst gewartet werden - die unabhängigen Wartungsunternehmen werden wegen der geringen Bedeutung in Deutschland hier nicht mit behandelt - sollte auch die vollständige Koordination der Installationsvorbereitungen zum Service der Leasing-Gesellschaften gehören um eine reibungslose Anlieferungs- und Installationsphase zu gewährleisten. Nicht jede Leasing-Gesellschaft will diesen Service leisten da sich manche Gesellschaften nur mit der reinen Finanzierung befassen. Hier sind teilweise große Unterschiede vorhanden.

Technische Dokumentation

6. Das Besorgen der technischen Dokumentation gehört bei allen Leasing-Gesellschaften zum Standard-Service.

Besorgen von Zusatzeinrichtungen

7. Auch dieser Service sollte von einer leistungsfähigen Leasing-Gesellschaft seitens des Herstellers abgewartet werden müssen.

Beschaffen von Pauschalwartungsverträgen

8. Für alle Systemkomponenten sollte von der jeweiligen Leasing-Gesellschaft ein Pauschalwartungsvertrag beschafft werden. Es wird mitunter von einigen Gesellschaften behauptet, daß das zu leasende System ordnungsgemäß von der IBM gewartet worden ist. Es seien also keinerlei Schwierigkeiten mit der Wartung durch die IBM zu erwarten. Diese Aussage verschweigt dann dem Kunden, daß er ohne eine Übernahmeprüfung keinen Anspruch auf einen Pauschalwartungsvertrag hat. Vielfach werden nämlich ältere Systeme nur auf Zeit- und Materialbasis gewartet, so daß für die Pauschalwartung eine entsprechend teure Abnahmeprüfung seitens der IBM verlangt wird.

Klima- und elektrotechnische Beratung

9. Nicht alle Leasing-Gesellschaften bieten hier ihre Dienste an. Es sind jedoch einige Spezial-Unternehmen auf dem Markt, welche diese Lücke ausfüllen können. Viele Gesellschaften sind nur auf besondere Anforderung und auch nur in besonders gelagerten Fällen bereit, die Lieferzeiten zu garantieren.

Ersatzsystemlieferung bei Verlust

11. Ersatzsystemlieferung des Systems bei Verlust aus irgendwelchen Gründen findet generell nicht statt. Hier muß man sich entsprechend durch einen Parallellauf absichern.

Man sollte die vorstehenden Punkte in aller Ruhe mit den anbietenden Leasing-Gesellschaften durchsprechen. Es ist wichtig, daß diese dann in den Vertrag eingebaut werden, damit man sich auf die vertraglichen Formulierungen berufen kann.

Kein System-Design

Von einer Leasing-Gesellschaft kann man kein System-Design erwarten. Man muß selber wissen, was man will beziehungsweise welche Konfiguration man benötigt. Für die Verhandlungen und notwendigen Formulierungen sollte man sich jedoch Zeit lassen, da meistens eine langfristige Bindung

erfolgt.