VDRZ-Studie:

Versicherungs-Chinesisch durchforstet

27.11.1974

Es dauerte lange, bis sich die Versicherungsbranche auf die neuen Risiken der EDV einstellte. Selbst heute ist das Angebot der Branche unvollständig. Wer ich gegen vorsätzliche, betrügerische Delikte absichern will, bleibt weitgehend ohne Schutz eine Studie des VDAZ zeigt auf gegen welche Risiken sich der Anwender versichern lassen kann.

HANNOVER - Wer sich gegen EDV-Risiken versichern will stößt bei Versicherern und Maklern oft auf völlige Unkenntnis der Probleme. Die Prämien, die verschiedene Versicherer für dasselbe Risiko berechnen, liegen im Durchschnitt - vom Billigsten zum Teuersten - um 100 Prozent auseinander bei der Vermögenshaftpflicht sogar im Verhältnis 1:4. Zu diesen Feststellungen kommt der Verband Deutscher Rechenzentren in einer jetzt veröffentlichten Studie "Versicherungen im EDV-Bereich".

In der Analyse der derzeitigen Versicherungsmöglichkeiten sind allerdings keine Firmen angegeben . Wer wissen will, welche Versicherung im Einzelfall die billigste bei der Umfrage war, muß sich mit dem VDRZ in Verbindung setzen. Der Verband verzichtete auf die Nennung der jeweils billigsten Firmen, weil "die exakte Prämienkalkulation immer von der Risikobeschreibung im Einzelfall abhängig ist". Unabhängige Beratung bei der Formulierung, der Risikobeschreibung, der Beurteilung der Geschäftsbedingungen, die neben der Prämienhöhe einen wesentlichen Faktor darstellen, sowie bei der Auswahl geeigneter Versicherer bietet der Deutsche Versicherungsschutzverband.

Neben der Angabe eines Kostenrahmens ist an der VDRZ-Darstellung wesentlich, daß der ohne Geschäftsbedingungs-Chinesisch in übersichtlicher Form einmal darstellt, was versichert werden kann und was nicht und wieviel man in welchen Fällen bekommt. Im einzelnen werden die folgenden Versicherungen behandelt:

Haftpflicht-Versicherung

Sie bietet Schutz gegen die gesetzlichen Hapfpflichtansprüche Dritter, die einen Vermögensschaden geltend machen. Berechnungen für technische Zwecke und Arbeiten zur Ausführung, Koordination oder Planung von Produktion, Einkauf oder Verkauf sind ausgeschlossen. Als spezielle EDV-Versicherung kann sie nur bei Rechenzentren angesehen werden, da die Berufs-Haftpflichtversicherung nach Branchen völlig unterschiedlich ist.

Maschinen-Betriebs-Unterbrechungs-Versicherung

Bei Zerstörung oder Beschädigung einer Maschine ersetzt der Versicherer Geschäftskosten und -gewinn, die infolge der Unterbrechung nicht erwirtschaftet werden konnten. Sie kommt dann in Frage, wenn keine Mehrkostenversicherung möglich ist - etwa bei einem Prozeßrechner, wo nicht auf eine Ersatzanlage ausgewichen werden kann. Ein Teil der Haftungsausschlüsse kann durch eine Feuerbetriebsunterbrechungs-Versicherung abgedeckt werden, die wiederum auf die Feuerversicherung abgestimmt sein muß. Der VDRZ strebt an, daß bei der MBU die gleichen Schadensursachen abgedeckt werden, wie bei der Mehrkostenversicherung.

Datenträgerversicherung

Versichert sind externe Datenträger wie Magnetbänder oder -platten und zwar gegen Entwendung, höhere Gewalt und Fahrlässigkeit. Der Versicherer übernimmt die Kosten für Wiederbeschaffung der Datenträger, sowie zur Wiederherstellung der Informationen. Regelmäßig wiederkehrende Transporte können eingeschlossen werden. Nicht versichert sind Abnutzung versehentliches Löschen und Wegwerfen.

Mehrkostenversicherung

Gedeckt ist das Mehr an Kosten, das entsteht, wenn infolge Sachschadens an der vorhandenen EDV-Anlage auf eine andere Anlage ausgewichen werden muß also beispielsweise Benutzungskosten, Reisekosten des Personals und ähnliches.

Schwachstrom-Sachversicherung

Versichert ist die EDV-Anlage einschließlich Peripherie; die Versicherung ist zum Teil in der Miete enthalten. Versichert werden können auch Klima- und Stromversorgungsanlagen.

Ersetzt wird im Schadensfall - eine Vielzahl von Gründen von Fahrlässigkeit bis Sabotage ist möglich - der Neuwert, ausgenommen bei ganz alten Anlagen.

Computer-Mißbrauch-Versicherung

Diese im Verhältnis zu den anderen Versicherungen teure Möglichkeit - die Prämien errechnen sich in Prozent statt in Promille - schützt gegen Vermögensschäden aus zwei Gründen: 1. Vorsätzliche Schädigung der Anlage, Datenträger oder Programme. 2. Vorsätzliche ungerechtfertigte Bereicherung durch Programm-Manipulationen,

Verändern oder Einschieben von Datenträgern. Der Name des Arbeitnehmers, der den Schaden verursacht hat, muß feststehen. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn bekannt ist, daß der Arbeitnehmer vorher bereits eine unerlaubte Handlung begangen hatte.

Informationen: Verband Deutscher Rechenzentren 5 Hannover Georgswall 12