"Monster"

Versandbuchhändler verlangen Vereinfachung des Widerrufsrechts

27.05.2008
Die deutschen Versandbuchhändler haben eine Vereinfachung des Widerrufs- und Informationsrechts für Internetkäufe gefordert - allerdings zu Lasten der Verbraucher.

"Das derzeitige Recht nutzt Verbrauchern überhaupt nichts", sagte der Geschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Versandbuchhändler, Christian Russ, der Deutschen Presse-Agentur dpa in Ulm. Die Gesetzeslage sei viel zu kompliziert und das Widerrufsrecht sei ein "Monster", das lediglich Abmahnungen provoziere. Es könne daher nur eine Lösung geben: "Die gesetzliche Regelung muss völlig neu angegangen und entrümpelt werden", verlangte Russ am Rande der Jahrestagung seines Verbandes am Dienstag und Mittwoch in Ulm.

Der Verbandsvorsitzende forderte eine Veränderung des Gesetzes zu Lasten der Verbraucher: Mindestens zur ursprünglichen Regelung müsse zurückgekehrt werden, nach der Verbraucher die Kosten der Rücksendung übernehmen müssen. Dann könnten die Versandhändler selber entscheiden, ob sie die Kosten ihren Kunden auferlegen oder es als Marktinstrument einsetzen, in dem sie mit einer kostenlosen Retour werben. Der Verbraucher kann derzeit Waren, die er im Internet bestellt hat, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeben.

Der Online-Buchmarkt kletterte nach Verbandsangaben 2007 erstmals seit Beginn des Verkaufs über das Internet vor etwa zehn Jahren nur einstellig auf 717 Millionen Euro. "Die Marktsättigung ist im wesentlichen eingetreten", sagte Russ. Zum Online-Handel zählt auch der Verkauf gebrauchter Bücher über das Internet.

Insgesamt legte der Versandbuchhandel nach Verbandsangaben im vergangenen Jahr ohne Buchclubs ein Umsatzplus von 5,5 Prozent auf 1,2 Milliarden Euro hin. Große Zukunftschancen rechnet Russ dem Verkauf sogenannter E-Books zu. "Demnächst wird man à la carte wählen können, ob man ein ganzes Buch oder nur ein Kapitel runterladen möchte", sagte er. (dpa/tc)