Wenn der Auftrag platzt

Vermittler dürfen Risiko nicht auf Freiberufler abwälzen

16.06.2010

Ist der Freiberufler arbeitnehmerähnlich?

Nachdem es zu keiner außergerichtlichen Einigung über den Ersatz des beim IT-Experten entstandenen Schadens durch die Vermittlungsfirma gekommen war, wurde Klage beim Landgericht Frankfurt am Main erhoben. Das Gericht wies in der Güteverhandlung darauf hin, dass der Kläger wegen seiner möglichen Weisungsgebundenheit bei der ursprünglich geplanten Durchführung des Projekts als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger angesehen werden könne. Aufgrund des erzielten Vergleichs zwischen der beklagten Vermittlungsfirma und IT-Spezialisten bekam letzterer nicht nur Schadensersatz für erlittenen Verdienstausfall, sondern auch seine vergeblichen Aufwendungen für die angemietete Wohnung ersetzt.

Für IT-Freiberufler empfiehlt es sich vor diesem Hintergrund stets, bei Nichtzustandekommen von Projekten die vertraglichen Regelungen und Schadensersatzansprüche durch einen Rechtsexperten überprüfen zu lassen.

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