Entscheidung wird noch Jahre dauern

Verkauf von Online-Gebrauchtsoftware - wie wird der BGH entscheiden?

18.01.2008
Von 
Rechtsanwalt seit 1994 Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Arbeitsrecht Datenschutzbeauftragter TÜV Tätigkeitsschwerpunkte: IT-Recht Arbeitsrecht Vergaberecht

Fazit

Die Tendenzen der bisherigen Urteile des BGH lassen erwarten, dass eine Weiterveräußerung online übertragener Softwareprogramme möglich sein müsste. Es ist im Interesse der Endverbraucher zu hoffen, dass sich die Richter an die vorangegangene Rechtsprechung gebunden fühlen und so die Weiterveräußerung von online übertragenen Computerprogrammen ermöglichen. Wie der BGH letztendlich entscheidet, wird wohl erst in einigen Jahren zu erfahren sein. Erst dann ist mit einem Urteilsspruch zu rechnen. (ba)