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Verizon will Kazaa-Nutzerdaten nicht preisgeben

31.01.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Verizon hat gegen das vergangene Woche von einem US-Bezirksgericht erlassene Urteil, die Daten eines Nutzers offenzulegen, Berufung eingelegt. Der Nutzer hatte bis zu 600 Lieder täglich über den P2P-Dienst (Peer-to-Peer) Kazaa auf seinen Rechner geladen und zum Tausch angeboten. Daraufhin hat der Verband der amerikanischen Phonoindustrie RIAA (Recording Industry Associaton of America) Klage eingereicht (Computerwoche online berichtete).

Verizon werde alle juristischen Mittel ausschöpfen, um die Privatsphäre seiner Kunden zu wahren, sagte Senior Vice President John Thorne. Wenn das Urteil Bestand habe, seien Verbraucher in einem digitalen Spinnenetz gefangen, in dem sie nicht nur von der Unterhaltungsindustrie mit Urheberrechtsklagen überzogen würden, sondern von jedem, der ein Formular ausfüllen kann, führte Thorne weiter aus.

Während Verizon mittlerweile Unterstützung von Verbraucherschutzorganisationen wie der EFF (Electronic Frontier Foundation) und der CFA (ConsumerFederation of America) erhält, hat die RIAA Antrag auf Abweisung der Berufung gestellt. Statt zu versuchen, sich der richterlichen Anordnung zu entziehen, sollte der Provider mithelfen, illegale Downloads einzudämmen, sagte Matthew Oppenheim, Senior Vice President der RIAA.

Ob die Berufung abgelehnt wird, ist indes fraglich. Denn Verizon steht mit dem Berufungsantrag nicht alleine da. Auch der unter der Clinton-Regierung verantwortliche Datenschutzbeauftragte Peter Swire will das Urteil aufheben lassen. Es gebe in der amerikanischen Rechtssprechnung keinen vergleichbaren Fall. Werde der Spruch nicht zurückgenommen, dann werden Urheberrechtsklagen gegen einzelne Anwender eine neue Form von Spam, so Swire. (lex)