40 Euro Strafe

Verfassungsgericht: Handy am Steuer bleibt verboten

09.05.2008
Nun ist es amtlich: Das Handy-Verbot am Steuer verstößt nicht gegen das Grundgesetz.

Das Handyverbot am Steuer ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor. Die Karlsruher Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwältin nicht zur Entscheidung an. Die promovierte Juristin musste ein Bußgeld von 240 Euro zahlen, nachdem sie zum vierten Mal innerhalb kurzer Zeit telefonierend am Steuer erwischt worden war. (Az: 2 BvR 525/08 - Beschluss vom 18. April 2008). Wegen der Hartnäckigkeit, mit der die Anwältin das Verbot missachtete, verhängte das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) das Sechsfache des normalen Bußgelds. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Handyverbots bestünden nicht, urteilte das OLG. Weil sie dadurch ihr Persönlichkeitsrecht und ihre allgemeine Handlungsfreiheit verletzt sah, klagte sie in Karlsruhe. Eine Kammer des Zweiten Senats bestätigte die OLG-Entscheidung nun ohne weitere Begründung. (dpa/ajf)