Fragwürdige Kontrolle

Verdeckte Online-Bonitätsprüfungen

19.02.2011
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Ob Kreditwürdigkeitsprüfungen im Internet ohne Einwilligung des Käufers zulässig sind, sagen Dr. Sebastian Kraska und Alma Lena Fritz.

Die verdeckte Online-Bonitätsprüfung vor Abschluss von Verträgen im Internet erfreut sich hoher Beliebtheit. Aus der Sicht der Verkäufer ist dies verständlich, da sich das Zahlungsausfallrisiko hinsichtlich unzuverlässiger Kunden erheblich verringert. Aus der Sicht der Käufer ist diese Entwicklung jedoch nicht unproblematisch. Durch die Hintergrund-Überprüfung wird schließlich eine ausgesprochen private Information offengelegt, ohne dass der Betroffene hiervon Kenntnis erhält.

Wie funktioniert die Bonitätsprüfung?

Foto: Fotolia, Th. Graf

Die Kreditwürdigkeit eines Kunden wird von vielen Auskunfteien nach dem Scoringverfahren geprüft, indem von einer externen Datenbank der sogenannte Scorewert derjenigen Person abgerufen wird. Dieser enthält eine Aussage über das Kreditrisiko dieses Kunden, da sich mithilfe des Scorewertes die Prognose des Kreditausfallrisikos nach einem statistischen Wahrscheinlichkeitsverfahren ermitteln lässt.

Im Rahmen dieser Bestimmung lassen sich mehrere Merkmale heranziehen, wie zum Beispiel die Dauer der Geschäftsbeziehung, der Beruf, der Wohnort oder die eingebrachten Sicherheiten. Daraus wird eine gesamte Bonitäts-Note ermittelt, um eine Entscheidungshilfe zu geben. Je nachdem wie gut die Bonitäts-Note ausfällt wird das Unternehmen dann beispielsweise einen Kredit gewähren oder einen Kaufvertrag abschließen.

Bonitätsprüfung beim Abschluss von Kaufverträgen gerechtfertigt?

Es ist fraglich inwieweit eine Bonitätsprüfung ganz grundsätzlich gerechtfertigt sein kann, wenn es sich um den Abschluss eines gewöhnlichen Kaufvertrages handelt. Im Gegensatz zu einem Dauerschuldverhältnis trifft den Verkäufer hier kein dauerhaftes Leistungsausfallrisiko, sondern lediglich ein einmaliges Risiko, wenn der Käufer seine Zahlungspflicht für bereits erhaltene Ware nicht erfüllt. Das Risiko ist relevant, soweit es um Zahlung auf Rechnung oder um Zahlung via Lastschriftverfahren geht, da hier für den Käufer die Möglichkeit zur Rückbuchung besteht.