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Verbraucherzentrale setzt sich im Rechtsstreit gegen O2 durch

04.05.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - In einem jahrelangen Rechtsstreit um die Euro- Umrechnung bei Telefontarifen hat sich die Verbraucherzentrale Hamburg gegen das Mobilfunkunternehmen O2 durchgesetzt. Die Verbraucherschützer hatten O2 vorgeworfen, die Euro-Einführung bei bestimmten Telefontarifen für Preiserhöhungen genutzt zu haben. Das Landgericht München verurteilte O2 dazu, die bislang übliche Umrechnungs-Praxis bei den strittigen Tarifen zu unterlassen. Da der Fall bis zum Europäischen Gerichtshof gegangen war, handele es sich bei dem Urteil um die verbindliche Auslegung europäischen Rechts, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch in München. Damit dürfte die Regelung auch für andere Mobilfunkkonzerne gelten.

Als Konsequenz aus dem Urteil des Landgerichts München darf O2 bei den betroffenen Kunden vermutlich nicht mehr den Minutenpreis in Euro umrechnen, sondern muss die gesamte Rechnung in DM erstellen und erst die Endsumme in Euro umrechnen und runden. Zunächst will O2 das Urteil nach Worten eines Sprechers aber prüfen.

In dem Rechtsstreit ging es um Verträge, die mit DM-Minutenpreisen und 10-Sekunden-Takt abgeschlossen waren. Dies sind nach Worten des O2-Sprechers weniger als 10 Prozent der rund 7,4 Millionen Verträge. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ist der Minutenpreis bei einem Telefontarif nur eine Rechengröße für den letztlich zu bezahlenden Preis und darf nicht vorzeitig gerundet werden. Durch die Rundung habe sich der Preis beispielsweise für ein zehnminütiges Telefonat von 50 Pfennig auf 59 Pfennig (0,30 Euro) erhöht. O2 hatte argumentiert, bei der Euro-Umrechnung sei nach kaufmännischen Regeln gerundet worden. Dabei seien die Preise bei einigen Tarifen auch abgerundet worden. (dpa/tc)