Verbraucherzentrale: O2-Kunden haben Sonderkündigungsrecht

05.02.2007
O2 sorgt bei seinen Kunden für Unmut. Nachdem der kleinste deutsche Netzbetreiber bereits Ende 2006 die Preise für Sonderrufnummern erhöhte, untersagt er diese Maßnahme als Grund für die Nutzung des Sonderkündigungsrechts.

Der Mobilfunk-Anbieter O2 hat seit einigen Wochen mit verärgerten Kunden zu kämpfen: Nachdem der Betreiber im November 2006 seine Preise für 01805-Sonderrufnummern auf einheitlich 69 Cent je Minute teilweise deutlich erhöhte, besteht nach Ansicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VzBaWü) für die Kunden Sonderkündigungsrecht. Dabei beruft sie sich auf den Rechtsstand, dass Anbieter ihre Kunden über Preiserhöhungen informieren, sowie ein Sonderkündigungsrecht gewähren müssen. Dies sei im aktuellen Fall nicht passiert.

Das sieht man bei O2 anders. Demnach seien alle Sonderrufnummern und Premiumdienste reine Nebenleistungen, die ohne Zustimmung des Endkunden verändert werden dürften. "Der Hinweis auf eine Nebenleistung und den daraus folgenden Konsequenzen ist nicht korrekt. Nach unserer Rechtsauffassung müssen Anbieter bei einer Preiserhöhung ihre Kunden immer über die neuen Preise informieren und ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumen", so Brigitte Sievering-Wichers, TK-Expertin der VZBaWü.

Wer bereits erfolglos versuchte, infolge der Preiserhöhung bei O2 zu kündigen, kann sich bei der Verbraucherzentrale ein Musterschreiben herunterladen oder telefonisch unter 0900 177 444 1 anfordern. Die Zusendung erfolgt kostenfrei per Post. Allerdings sollte man sich auch hier kurz fassen: Der Minutenpreis für die Kunden-Hotline ist mit 1,75 Euro aus dem deutschen Festnetz (Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr) nicht gerade preiswert.

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