Dabei geht es um Rundungsdifferenzen im Zuge der Umstellung von D-Mark auf Euro seit Herbst 2001, teilte die Verbraucherzentrale am Donnerstag in Hamburg mit. Nach einem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts München vom Mai 2005 hätte O2 - vormals VIAG-Interkom - nicht die Minutentarife in Euro umrechnen dürfen, sondern nur die Endbeträge der Rechnungen. Die Verbraucherzentrale verlangt jetzt Auskunft über die Höhe des zusätzlichen Gewinns. Eine Rückerstattung ginge an die Staatskasse. (dpa/tc)