Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte einem Bericht der "Nürnberger Nachrichten" (Dienstag) zufolge den Insolvenzverwalter auf, die wertvollen und zum Teil sensiblen Kundendaten nicht wie die anderen Waren zu verkaufen.
Nach dem gerade erst novellierten Datenschutzgesetz dürfte das Unternehmen wohl nach dem unter Experten heftig umstrittenen sogenannten Listenprivileg bestimmte Daten wie Name, Anschrift, Geburtsjahr und maximal ein einziges Kaufmerkmal beispielsweise wenn der Kunden häufig Wein bestellt weiterveräußern, wie das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht erklärt.
Andere Daten wie Bankverbindungen und Angaben zur Zahlungsmoral dürfen dagegen nicht weitergegeben werden. Diese Daten würden gesperrt und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gelöscht, heißt es dazu bei Quelle. Verbraucherschützer bleiben aber misstrauisch. So rät die zuständige Fachbereichsleiterin beim vzbv den Versandkunden der üblicherweise bei Bestellungen erteilten Nutzungsgenehmigung ihrer Daten zu widersprechen und die Löschung zu beantragen. (dpa/tc)