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Verbraucherschützer: PC-Händler in die Pflicht nehmen

17.06.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist der Ansicht, daß Computerhändler oft mit teuren Telefon-Hotline ihre Verpflichtung umgehen wollen, Käufern in der Gewährleistungszeit mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Die Händler versuchten beharrlich, sich vor den eigenen Pflichten zu drücken und Anfragen der Kunden auf kostenpflichtige Rufnummern der Hersteller abzuwälzen. Dies stelle einen Versuch dar, die Kunden "kostenträchtig in die Irre zu führen". Die Verbraucherschützer weisen daher darauf hin, daß in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf eines PCs, Notebooks, Monitors, Druckers oder sonstigen Zubehörs allein der Verkäufer Ansprechpartner für den Kunden sei. Der Händler habe laut Gesetz sicherzustellen, daß ein Produkt in einwandfreiem Zustand ausgeliefert werde. Reklamiere ein Kunde einen nachweislich beim Kauf vorhandenen Mangel, dürften ihm dadurch keine Kosten entstehen.