Unzulässige Klauseln in AGBs

Verbraucherschützer mahnen 19 Mobilfunkanbieter ab

01.08.2008
Von pte pte
19 deutsche Anbieter wurden von den Verbraucherschützern abgemahnt, weil sie unzulässige Klauseln zum Nachteil der Verbraucher in ihren AGBs aufweisen. In einem Fall wurden sogar 23 bedenkliche Regelungen beanstandet.

"Es kann nicht sein, dass Handyanbieter die Kunden in Verträge mit möglichst langer Laufzeit zwingen, sich selbst jedoch jedes Türchen offen halten wollen", kritisiert Thomas Bradler, Rechtsexperte des vzbv, im Gespräch mit pressetext. Auf diese Weise wären beispielsweise Preiserhöhungen durch die Anbieter zu jeder Zeit möglich. "Der Kunde selbst kann so nicht absehen, wie hoch die Preise für seine Handy-Nutzung im Endeffekt ausfallen werden", erläutert Bradler. Wenn ein Mobilfunkbetreiber solche Klauseln in seinen AGBs verwende, müsse er sicherstellen, dass der Kunde auch über das Ausmaß der anfallenden Kosten im Bilde ist. "Derartige Klauseln sind grundsätzlich unwirksam und haben eine gute Chance, vor Gericht gekippt zu werden", meint der vzbv-Rechtsexperte.

Laut den Verbraucherschützern würden Handyanbieter auch zunehmend öfter versuchen, Kunden durch "leere Werbeversprechen" zu ködern. In einer Klage, die der vzbv diesbezüglich gegen den Mobilfunkanbieter Callmobile angestrebt hatte, sei der Verband erfolgreich gewesen. Demnach untersagt das Oberlandesgericht Hamburg dem Anbieter, auf seiner Webseite Prepaid-Produkte mit der Aussage "Keine Grundgebühr" zu bewerben. Dies sei eine "irreführende Angabe", betonte das Gericht, da sehr wohl eine sogenannte "Administrationsgebühr" anfallen würde, sobald der Betroffene einen Umsatz von weniger als sechs Euro in drei Monaten zusammenbrächte. "Keine Grundgebühr heißt keine nutzungsunabhängigen Kosten. Solch irreführende Angaben sind nach geltendem Wettbewerbsrecht nicht akzeptabel", stellt Bradler fest.

Auch in Österreich hatte der Mobilfunkanbeter One vor einiger Zeit für Aufregung gesorgt, weil er in seiner Werbung für den "4 zu 0"-Tarif unbegrenztes Telefonieren in alle Netze versprochen hat, Vieltelefonierern dann aber unter Berufung auf eine "Fair Use"-Vereinbarung mit Kündigung gedroht hatte. Verbraucherschützer mahnten daraufhin vier AGB-Klauseln von One ab und reichten eine Klage ein, der vom Handelsgericht Wien Recht gegeben wurde. Als Konsequenz hat One seine AGBs per Ende Juni für Neukunden geändert. Mit 26. August treten die neuen Geschäftsbedingungen auch für bestehende Kunden in Kraft. "Ausschlaggebend für die gefundenen Mängel ist wohl der sehr harte Wettbewerbsdruck am Mobilfunkmarkt. Viele Anbieter versuchen deshalb alles, um ihre Kunden möglichst lange zu binden und mehr Gewinn herauszuschlagen", so Bradler abschließend. (pte)