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Verbraucherschützer: Klingeltöne sind zu teuer

07.08.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Oberlandesgericht in Hamburg hat ein Urteil der Vorinstanz bestätigt, das festgelegt hatte, dass Downloads für Klingeltöne, die mehr als drei Euro kosten, wettbewerbswidrig sind. Die Jugendlichen könnten den überhöhten Preisen auch nicht dadurch entgehen, dass sie ab einer gewissen Zeit den Ladevorgang unterbrechen. Denn dann seien Gebühren entstanden, ohne dass sie eine Gegenleistung erhalten haben. Vor kurzem hatte das Hamburger Gericht eine Anzeige in einer Jugendzeitschrift verboten, in der für Klingeltöne geworben wurde. Grund: Die Anbieter hatten lediglich den Minutenpreis und nicht den Gesamtpreis angegeben. Ungeübte Handy-Nutzer könnten die anfallenden Kosten deshalb nicht abschätzen. (ho)