Verbände kritisieren Internet-Gesetzgebung der Bundesregierung

30.10.2006
Von Dorothea Friedrich
Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz haben der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) und der Teletrust Deutschland e.V. die geplanten gesetzlichen Änderungen, mit denen der Schutz vor Phishing- und Hacking-Attacken verbessert werden soll, als unzureichend kritisiert.

Nach ihrer Meinung ist besonders der neue Paragraf 202c: Absatz 1 des Strafgesetzbuches missverständlich, der sich mit dem Thema „Hacking-Tools“, beschäftigt. Er könne so interpretiert werden, dass der Handlungsspielraum der Unternehmen bei der Entwicklung individueller Schutzmechanismen eingeengt werde, befürchteten die beiden Organisationen.

Wirklicher Schutz vor Datendiebstahl und kriminellen Angriffen im Internet kann nach Auffassung der beiden Verbände nur durch eine schnellere und intensivere internationale Zusammenarbeit sowie eine Verbesserung der Medien- und Technologiekompetenz auf Seiten der Anwender und der öffentlichen Hand erreicht werden und nicht allein durch nationale oder europaweite Gesetzestexte.

Die Umsetzung der CyberCrimeConvention und der entsprechenden EU-Richtlinie, müsse einerseits sehr viel schneller als bisher erfolgen. Anderseits sei das Vertrauen allein in regulatorische Maßnahmen fahrlässig, sagte BVDW-Vizepräsident Harald R. Fortmann Vielmehr sei dringend ein umfassendes Maßnahmenpaket erforderlich, das nicht nur die Kompetenz der Wirtschaft und der Anwender, sondern auch die der Strafverfolgungsbehörden stärke.

Für die weitere Entwicklung des Wirtschaftszweiges E-Commerce und den Umgang mit sensiblen Daten beim Online-Marketing müssten sich alle Beteiligten auf einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen Daten verpflichten. Dass die E-Commerce-Unternehmen, inklusive der Bankenwirtschaft, das Problem erkannt und entsprechende Sicherheitsanstrengungen unternommen hätten, sollte die Nutzer nicht in Sicherheit wiegen. Die Erhöhung der Medienkompetenz und des Sicherheitsbewusstseins auf Seiten der Anwender sollte höchste Priorität bei Wirtschaft und Politik haben. Ähnliches gelte auch für die Strafverfolgungsbehörden und den Gesetzgeber - hier sei in Sachen Technologiekompetenz noch immer ein hoher Nachholbedarf vorhanden.