VDRZ-Kompaß 1978

10.11.1978

HANNOVER (gw) - Eine wertvolle Broschüre liegt da - nunmehr in zweiter Auflage - vor einem, eine preiswerte, jedoch keineswegs billige Arbeit des Geschäftsführers der Verbandes Deutscher Rechenzentren e. V. (VDRZ), Hannover, P. Lange-Hellwig.

Der "Datenschutz-Kompaß 78" des VDRZ ist übersichtlich und, trotz der einheitlich blauen Schrift, hergestellt im Fotosatz, gut lesbar. Er entstand laut Vorwort in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium Niedersachsens und der Siemens AG in München.

Es ist kein Kommentar, will es aber wohl auch nicht sein, das "Handbüchlein", 116 Seiten stark. Es ist jedoch ein unentbehrliches Hilfsmittel für alle, die in Wirtschaft und Verwaltung juristisch und praktisch mit Datenschutz umgehen müssen. Mehr noch: Es kann, richtig angewandt, sogar für den notwendigen Einstieg in das Thema Datenschutz äußerst nützlich sein. Dazu hat es ein umfassendes Literaturverzeichnis.

Aufgemacht wird der DS-Kompaß mit dem "Gesetz zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung" (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG). Es folgen so wichtige Kapitel wie "Der betriebliche Datenschutzbeauftragte" (DSB), den es seit gut eineinhalb Jahren gibt, oder dessen "Aufgabenstellung". Ferner "Verpflichtung auf das Datengeheimnis" (ein Textvorschlag) oder die "Checkliste zur Datensicherung". Ein nützliches Hilfsmittel nicht nur für VDRZ-Mitglieder. Der Einzelpreis: 15 Mark (anzufordern über das VDRZ-Telefon 0511/32 49 26).