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USA: Angeklagter lockte Kinder auf Pornoseiten

11.12.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein Angeklagter vor dem US-Distriktgericht Manhattan in New York hat zugegeben, Kinder auf Internetseiten mit pornografischen Inhalten gelockt zu haben. Hierzu bediente sich der aus Florida stammende John Zuccarini nach verschiedenen Presseberichten eines Tricks: Er ließ mindestens 3000 Domain-Namen in Anlehnung an bekannte Web-Adressen wie etwa von Disneyland oder von den Teletubbies registrieren, deren Schreibweise aber minimal verändert war. Dies Links führten dann die häufig minderjährigen Besucher auf Sites mit pornografischem Inhalt. Zuccarini war auch schon mehr als hundertmal von Organisationen wie Dow Jones, The National Association of Professional Baseball Leagues etc. verklagt worden, weil er deren Domainnamen in leicht abgewandelter Form irreführend benutzt hatte. Jetzt ist er die erste Person, die in den USA aufgrund eines neuen Gesetzes verurteilt wird, das es als kriminelles Delikt ansieht, wenn jemand Kinder auf

nicht jugendfreie Internet-Seiten lockt. Strafverfolgungsbeamte sagten, Zuccarini habe in früheren Verfahren bereits zugegeben, dass ihm Webseitenanbieter zwischen zehn und 25 US-Cent für jeden Hit zahlten von Surfern, die durch Zuccarinis Trick auf den Seiten der Pornoanbieter landeten. Zuccarini habe des Weiteren eingestanden, auf diese Weise rund eine Million Dollar eingenommen zu haben.

Zuccarini gestand während der Verhandlung unter Tränen ein, er habe Kinder absichtsvoll auf nicht jungendfreie Internetseiten gelockt. Da der 56-jährige sich selbst für schuldig erklärt hat, kann das Gericht das Strafmass verringern. Zuccarini würde in diesem Fall eine Haftstrafe zwischen 30 und 37 Monaten verbüssen müssen. Allerdings muss sich der vorsitzende Richter nicht an diese Regelung halten. Nach dem neuen Gesetz kann er den Angeklagten auch zu vier Jahren Haft sowie einer Strafzahlung von 250.000 Dollar verurteilen. Da Zuccarini auch zugab, zwölf Fotos von Kinderpornografie zu besitzen, könnte die Strafe hierfür noch höher ausfallen: Bei gleicher Strafzahlung könnte der Richter einen Freiheitsentzug von bis zu zehn Jahren ansetzen. (jm)