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US-Urteil: Digital veränderte Bilder fallen unter Copyright

17.03.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Fotografen besitzen künftig auch die Urheberrechte an ihren Bildern, wenn sie von anderen digital verändert wurden. Zu diesem Urteil kam ein US-Berufungsgericht in dieser Woche und machte eine frühere Entscheidung des Bezirksgerichts von North Carolina hinfällig. Im damaligen Fall hatte der Fotograf Jeffrey Hunter Mendler Klage gegen den Kleiderfabrikanten Winterland Concessions eingereicht, der ein von ihm aufgenommenes Bild farblich verändert und es ohne Lizenzzahlungen für den T-Shirt-Druck verwendet hatte. Das Gericht hatte der Verteidigung damals mit der Begründung Recht gegeben, das zuvor mit Mendler geschlossene Lizenzabkommen habe Winterland berechtigt, das eingekaufte Bild verändern zu dürfen. In dem Urteil des Berufungsgerichtes wurde nun jedoch dem Fotografen Recht gegeben. Der Richter erklärte sein Urteil damit, die farblichen Veränderungen von Winterland hätten die grundlegende fotografische Qualität des Fotos nicht zerstört.