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US-Senat stemmt sich gegen Internet-Maut

23.05.2006
Ein neuer Gesetzesentwurf schließt zusätzliche Forderungen der Telcos an Diensteanbieter wie Amazon.com, Ebay, Google oder Yahoo weitgehend aus.

Der am vergangenen Freitag vorgestellte "Internet Freedom Preservation Act" sieht eine Reihe von Verpflichtungen für Breitbandanbieter vor. Unter anderem wäre es ihnen gemäß dem von der Republikanerin Olympia Snowe und den Demokraten Byron Dorgan und Daniel Inouye vorgelegten Gesetzesentwurf nicht gestattet, den Zugang zu Content "zu blockieren, behindern, diskriminieren, einzuschränken oder niedriger einzustufen". Des Weiteren soll es Netzbetreibern untersagt werden, Verträge mit Content-Providern abzuschließen, die diesen eine schnellere Zustellung oder eine höhere Dienstgüte gewähren. Stattdessen sollen die Netzbetreiber verpflichtet werden, sämtliches, im Internet zugängliche Material auf einer gleichwertigen Basis anzubieten.

Von Verfechtern der "Net Neutrality", darunter Verbraucherschützer und eine große Zahl von Internet-Firmen, wurde der Vorschlag freudig begrüßt. Der Kongress tue gut daran, die Interessen vom Millionen Internet-Nutzern zu wahren und die innovative weltweite Marktwirtschaft zu schützen, die auf der Basis des offenen Internet-Modells gedeihe, so die Unternehmen in einem gemeinsamen Statement. Dagegen bewertete die U.S. Telecom Association, die große und kleine TK-Anbieter des Landes repräsentiert, den Entwurf als eine verbraucherfeindliche Regelung. In einer Stellungnahme warnte die Lobby-Gruppe davor, dass ein entsprechendes Gesetz die Breitbandkosten in die Höhe treiben würde. Außerdem müssten Amerikaner in Folge auf die neuen Videodienste, die bereits angekündigt wurden, verzichten.

Die TK-Konzerne und Kabelbetreiber haben bereits mehrfach betont, sie hätten kein Interesse daran, Content unterschiedlich einzustufen oder gar zu blockieren. Es sei unnötig, Netzneutralität in Gesetzestext zu gießen. So habe es nur wenige Fälle gegeben, in denen Breitbandanbieter versucht hätten, konkurrierende Dienste zu blockieren. Andererseits pochen die Betreiber jedoch auf ihr vermeintliches Recht, ihre Netze nach ihrem Interesse zu verwalten. Dazu zählen sie auch, den Content von Anbietern besonderer breitbandiger Inhalte wie Videos gegen Extragebühr bevorzugt zu transportieren. (mb)