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US-Senat plant Gesetz gegen Spam

22.05.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - In einer Anhörung zum Thema Spam hat sich der US-Senat für eine landesweite Gesetzgebung ausgesprochen, die die Aussendung unerwünschter Massen-Mails unter Strafe stellen soll. Bislang gibt es in den USA nur individuelle Regelungen in 30 der 50 Bundesstaaten. Der Beschluss erging, nachdem sich die für Handel, Forschung und Verkehrswesen zuständigen Senatoren John McCain, Ernest Hollings, Conrad Burns und Ron Wyden mit Vertretern der IT-Branche beraten haben.

Enrique Salem, Chef des E-Mail-Filteranbieters Brightmail, legte dar, dass der Anteil von Spam am gesamtem E-Mail-Aufkommen zur Zeit 46 Prozent betrage. Er rechne damit, dass der Anteil bis Jahresende auf 50 Prozent steigen wird. Ende 2001 waren nur sieben Prozent aller E-Mails unerwünschte Massenaussendungen.

Bill Gates, der persönlich nicht anwesend war, wandte sich in einem offenen Brief an die Senatoren. Die Flut unerwünschter, oft anstößiger oder betrügerischer Mails koste Unternehmen mehrere Milliarden Dollar jährlich, unterminiere das Vertrauen in neue Technologien und hindere die Anwender daran, das Potenzial ihrer Systeme zu nutzen, schrieb der Microsoft-Gründer. Um die Plage einzudämmen, bedürfe es gemeinsamer Anstrengungen von Industrie und Politik. Dazu beitragen sollen nach Gates Vorstellung Gesetze, nach denen sich jeder Massenversender bei einer vom US-Kongress überwachten Meldestelle registrieren und bestimmten Richtlinien folgen muss. Mails von nicht angemeldeten Absendern sollen ausgefiltert werden. Bei den vorgeschlagenen Richtlinien orientiert sich Gates an in einigen US-Staaten bereits gültigen

Bestimmungen. So könnten Werbe-Mails zum Beispiel mit dem Kürzel "ADV" (Advertising) in der Betreffzeile gekennzeichnet werden.

In einem entsprechenden Bundesgesetz, das noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll, wollen die Senatoren außerdem festlegen, dass Spammer die Herkunft ihrer Mails nicht verschleiern dürfen und eine gültige Antwortadresse angeben müssen. Außerdem sollen sie dazu verpflichtet werden, Anwendern die Möglichkeit zu geben, die Werbung abzubestellen. (lex)