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US-Richterin erklärt IPO-Klagen gegen Investmentbanken für zulässig

20.02.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Auf mehr als vierzig führende US-amerikanische Investmentbanken rollt eine Prozesswelle zu, nachdem ein US-Bezirksgericht die Klagen von geschädigten Investoren für zulässig erklärt hat. Die Wallstreet-Firmen werden beschuldigt, Ende der 90er Jahre den Markt für Erstemissionen manipuliert zu haben. In ihrer Begründung erklärte Richterin Shira Scheindlin, die Kläger hätten klar dargestellt, dass es sich um ein gemeinsames Komplott der Emissionsbanken mit den IPO-Firmen und deren Management gehandelt habe. Ziel sei es gewesen, die Anleger zu schädigen.

Den Investmentbanken wird vorgeworfen, sie hätten bei insgesamt 309 IPOs - unter anderem von Global Crossing, Ask Jeeves, Razorfish sowie anderen Dotcom-Companies - den Aktienkurs künstlich in die Höhe getrieben, indem sie falsche Analystenberichte herausgaben oder wichtige Informationen zurückhielten. Außerdem sollen einige der Banken ihren Unternehmenskunden heiße IPO-Aktien als Gegenleistung für die Auswahl bei Börsengeschäften zugeteilt haben.

Mit der Entscheidung erhalten die Anwälte nun grünes Licht, Dokumente, interne E-Mails und Notizen von wichtigen Mitarbeitern verschiedener Investmentbanken zu untersuchen. Die Liste der Beschuldigten liest sich wie das Who is Who der Branche: Zu den mehr als 40 Firmen, die in den Skandal verwickelt sein sollen, zählen unter anderem Goldman Sachs, Credit Suisse First Boston, Merrill Lynch, Morgan Stanley und die Citygroup-Tochter Salomon Smith Barney. (mb)