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US-Regierung soll beim Rechtsstreit zwischen AMD und Intel helfen

14.01.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Bei der Entscheidung, ob der Prozessorhersteller Advanced Micro Devices (AMD) nicht öffentliche Unterlagen des Marktführers Intel rechtmäßig einsehen darf, hat das höchste US-Gericht (Supreme Court) die Regierung nun um eine Stellungnahme gebeten. AMD hatte 2001 bei einem kalifornischen Bezirksgericht die Herausgabe von internen Geschäftspapiere aus einem unabhängigen Kartellrechtstreit zwischen Intel und dem Workstation-Hersteller Intergraph eingeklagt (Computerwoche online berichtete), um sie der EU-Kommission für eine eigene Antitrust-Beschwerde vorzulegen. Die Dokumente sollten den europäischen Wettbewerbshütern als Beweis für missbräuchliche Marketing-Praktiken von Intel dienen. Die EU-Kommission hatte die

fraglichen Akten allerdings nicht selbst angefordert, weil sie die Ansicht vertritt, dass diese für den Fall nicht relevant seien. Während AMD bei dem Bezirksgericht im September 2002 mit dem Antrag auf Akteneinsicht scheiterte, urteilte ein Berufungsgericht, dass die Herausgabe der Beweismittel durchaus rechtmäßig sei, da es bei der EU-Kommission um ein ausländisches oder internationales Tribunal handle. Wie das entsprechende Bundesgesetz ausgelegt werden muss, sollen nun das Supreme Court und die US-Regierung entscheiden. (mb)