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US-Patentamt greift in Eolas-Streit ein

12.11.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das US-Patentamt hat angekündigt, die Rechtmäßigkeit des so genannten Eolas-Patents zu überprüfen. Das Patent "906", wie es offiziell heißt, wurde von der University of California an die Ein-Mann-Firma Eolas lizenziert. Es beschreibt die Einbettung interaktiver Inhalte wie Plug-ins oder Applets in Websites.

Im August hatte ein Chicagoer Geschworenengericht einer Klage seitens Eolas gegen Microsoft stattgegeben und den Redmonder Konzern zur Zahlung von 521 Millionen Dollar verurteilt, da das Patent mit dem Internet Explorer verletzt werde (Computerwoche online berichtete).

Nachdem Microsoft angekündigt hatte, entsprechende Funktionen aus künftigen Versionen des Browsers zu entfernen, um weiteren Lizenzforderungen seitens Eolas zuvorzukommen, sind zahlreiche Proteste laut geworden. Unter anderem legte W3C-Chef Tim Berners-Lee dar, dass eingebettete Inhalte bereits vor 1998 im allgemeinen Gebrauch und somit nicht patentierbar waren. Von Anfang an habe der HTML-Standard Plug-ins vorgesehen, so Berners-Lee, allerdings sollten sie ursprünglich in einem zweiten Browser-Fenster geöffnet werden. Somit sehe das Patent als einzige Neuerung vor, HTML-fremde Inhalte im gleichen Browser-Fenster anzuzeigen wie die zugrunde liegende Web-Seite. Das habe jedoch bereits 1993 eine für den Ur-Browser NCSA Mosaik vorgeschlagene Erweiterung vorgesehen (Computerwoche online berichtete).

Mit dem versuch, Eolas Patentanspruch ungültig zu machen, wollen Berners-Lee und andere negative Auswirkungen auf das Web verhindern. Mit Browsern, die den Eolas-Bedingungen entsprechen, würden sich eingebettete Inhalte nicht mehr anzeigen lassen - mit der Folge, dass tausende von Websites neu erstellt werden müssten.

Der Aufschreis vieler Firmen mache eine schnelle Überprüfung des Sachverhalts nötig, sagte Stephen Kunin, zuständig für die Patentüberprüfung bei der US-Behörde. Nach den Eingaben des W3C seien tatsächlich Zweifel an einigen Passagen des Patents aufgekommen, so Kunin. (lex)