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US-Musiker setzen sich für Napster ein

14.11.2001
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Eine Gruppe amerikanischer Musiker hat die Vorgehensweise der Musikindustrie im Streit mit der MP3-Tauschbörse Napster über angebliche Urheberrechtsverletzungen kritisiert. In einem Schreiben an das US-Bundesgericht in San Franzisko bemängelten die Künstler, die vom "Eagles"-Schlagzeuger Don Henley vertreten werden, dass die Musikkonzerne im Rahmen der Klage mehr als 1000 Musikstücke als Auftragsarbeiten bezeichnet hätten. Nach dem US-Gesetz gehören die Rechte an solchen Titeln auf ewig den Plattenkonzernen und nicht den Künstlern. Ob diese Bezeichnung nun wirklich in allen Fällen zutreffend ist, stellt die Gruppe um Henley in Frage. Über die Rechte an einigen Musikstücke, wegen denen Napster verklagt wurde, könnten die Unternehmen möglicherweise gar nicht auf unbestimmte Zeit verfügen, sagte Jay Rosenthal, Anwalt der Musikervertretung Recording Artists

Coalition (RAC). Nach Ansicht des Napster-Anwalts Jonathan Schwartz ist die Kritik an den angeblichen Auftragsarbeiten der zentrale Punkt der Verteidigung. Ein Sprecher des US-Verbands RIAA (Recording Industry Association of America) bezeichnete den Einwand der Musiker hingegen als "genauso überraschend wie irrelevant".