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US-Klage gegen frühere Napster-Geldgeber geht weiter

15.07.2004

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht Bertelsmann vorerst weiter gegen juristische Anfechtungen aus den USA schützt (Computerwoche.de berichtete) - endgültig aufatmen darf der Gütersloher Medienkonzern noch nicht. Die US-Bundesrichterin Marilyn Hall Patel vom Bezirksgericht in San Francisco entschied gestern, dass eine Klage von Plattenfirmen, Musikverlagen und Musikern gegen die früheren Napster-Finanziers weiter verhandelt werden darf. Bertelsmann sowie die Wagniskapitalfirma Hummer Winblad Partners hatten beantragt, das Verfahren einzustellen.

Bertelsmann und Hummer Winblad wird vorgeworfen, sie hätten Napster nicht nur finanziert, sondern auch dessen operatives Geschäft kontrolliert und damit den illegalen Tausch urheberrechtlich geschützter Musik gefördert. Dieser Argumentation schloss sich Patel in ihrer gestrigen Entscheidung jedoch nicht an. Die Vorwürfe könnten sich als "vollkommen haltlos" erweisen, was aber später im Laufe des Verfahrens zu klären sei, erklärte die Richterin. (tc)