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US-Kartellverfahren: Microsoft pocht auf Anhörung vor Berufungsgericht

23.08.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Microsoft hat den Obersten Gerichtshof der USA erneut dazu aufgerufen, die Revision des anhängigen Kartellverfahrens an ein Berufungsgericht abzugeben. Die Anwälte der Gates-Company argumentieren, die Komplexität der Rechtsfragen verlange nach einer gründlichen Prüfung der Verhandlung vor einer niedrigeren Instanz. Die Anklage, das US-Justizministerium und 19 Bundesstaaten, drängen hingegen auf eine direkte Behandlung des Falles vor dem Supreme Court. Nach Auffassung der Klägerseite erfordere Microsofts große Bedeutung für die nationale Wirtschaft eine zügige Abwicklung des Verfahrens vor der höchsten richterlichen Instanz des Landes. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in diesem Fall wird für den nächsten Monat erwartet. Anfang Juni dieses Jahres hatte Richter Thomas Jackson den Redmonder Konzern zur Unternehmensteilung sowie zur Änderung

seiner Geschäftspraxis verurteilt (Computerwoche.de berichtete).

Erfolgreich war Microsoft in zwei von mehr als 100 privaten Sammelklagen. Gerichte in Rhode Island und Texas entschieden jeweils, der Softwarekonzern habe keine überhöhten Preise für seine Betriebssysteme Windows 95 beziehungsweise 98 erhoben. Damit hat Microsoft bislang sieben Rechtsfälle für sich entscheiden können. Allerdings sind noch rund 130 ähnliche Klagen zum gleichen Thema anhängig. Beobachtern zufolge könnte der für Microsoft erfolgreiche Ausgang dieser Gerichtsverfahren just zu dem Zeitpunkt einer Entscheidung über den weiteren Fortgang des Kartellverfahrens einen entscheidenden psychologischen und öffentlichkeitswirksamen Vorteil für die Gates-Company bedeuten.