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US-Kartellbehörden: Microsoft behindert weiterhin den Wettbewerb

04.07.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Nach Meinung des US-Justizministeriums und der Staatsanwaltschaft erfüllt Microsoft einige der im November 2001 vereinbarten Auflagen für die Beilegung des Kartellrechtsprozesses nicht. Hauptkritikpunkt der Behörden ist Microsofts Gebührenstruktur für Konkurrenten, die einen Blick auf bestimmte Windows-Schnittstellen oder Kommunikationsprotokolle werfen und diese anschließend nutzen wollen. Die Kartellhüter hatten festgelegt, dass der Konzern die zuvor geheim gehaltenen Teile des Windows-Quellcodes anderen Softwareanbietern zugänglich machen müsse. Die genaue Kenntnis der Codes soll es den Herstellern ermöglichen, ihre Produkte besser an das Windows-Betriebssystem anzupassen.

Obwohl der Softwareriese im April zugesichert hatte, entsprechende Lizenzen zu "vernünftigen" und "nicht-diskriminierenden Bedingungen" anzubieten, zeigten sich die Mitarbeiter des Justizministerium weiterhin unzufrieden. Microsoft habe die Auflage noch nicht erfüllt, teilten sie in ihrem Zwischenbericht an die zuständige Bezirksrichterin mit. (mb)