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Auch an Minderjährige

US-Internet-Apotheken versenden meist ohne Rezept

21.07.2008
Von pte pte
85 Prozent der US-amerikanischen Internetapotheken versenden rezeptpflichtige Medikamente ohne Vorlage eines ärztlichen Rezeptes.

Dies ist das Ergebnis einer Studie des Zentrums für Sucht und Substanzmissbrauch (CASA) der Universität Columbia. Von den restlichen 15 Prozent, die ein Rezept verlangten, gab sich jedoch die Hälfte mit einem gefaxten zufrieden. "In Deutschland ist das ungesetzlich. Hier muss das Rezept im Original vorliegen, bevor Medikamente abgegeben werden dürfen", erklärt Christian Splett von der Pressestelle der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) gegenüber pressetext. Als weiteres Ergebnis des Testes fanden die Forscher heraus, dass bei einem Großteil der Versandhäuser keine Altersüberprüfung stattfindet, so dass dort auch von Minderjährigen starke Arzneimittel bezogen werden können.

Die CASA-Mitarbeiter untersuchen seit 2004 den Verkauf von Arzneimitteln mit Abhängigkeitspotenzial via Internet. "In den vergangenen Jahren mussten wir immer wieder beobachten, dass die Anzahl der von uns gefundenen Websites stetig zunehmen", erklären die Forscher um die CASA-Vizepräsidentin Susan E. Foster. Erstmalig sei die Zahl in diesem Jahr rückläufig gewesen. Als Grund dafür wird angegeben, dass sich mittlerweile auch der US-Senat mit dem Thema beschäftigt und ein Gesetz zum Verbot derartiger Methoden erlassen hat. Die Ausführungsbestimmungen lassen aber derzeit noch auf sich warten, so dass erst im kommenden Jahr von CASA-Forschern mit einer Verbesserung der Situation gerechnet wird.

Insgesamt wurden 365 beanstandenswerte Websites gefunden, von denen auf 159 direkt Angebote für den rezeptfreien Erwerb von Medikamenten zu finden waren. Auf 206 weiteren wurde dafür geworben. Wie das CASA bekannt gab, hatten gerade einmal zwei dieser Verkaufswebsites eine Zulassung der National Association of Boards of Pharmacy. "Von den mehr als 21.000 in Deutschland registrierten Apotheken haben etwa zehn Prozent eine Versandhandelserlaubnis", so Splett weiter. Jedoch nur ein Dutzend betreibe das Onlinegeschäft im großen Stil.

In Deutschland trat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes Anfang 2004 ein Gesetz in Kraft, nachdem für jeglichen Handel mit Medikamenten eine Erlaubnis vorliegen muss. "Das heißt auch, dass ein Apotheker ohne diese nicht einmal eine Packung Kopfschmerzmittel an einen Patienten verschicken dürfte", erklärt Splett. Für Patienten, die sich nicht sicher sind, ob sie bei einer seriösen Versandapotheke bestellen, rät Splett zu einem Blick ins Impressum. "Jeder, der eine Versandapotheke betreibt, muss bei den Landesapothekenkammern als niedergelassener Apotheker aufgeführt sein. Bei den Kammern oder bei den Landesgesundheitsbehörden bekommt man dazu zuverlässige Aussagen." (pte)