Kontrolle der Kontrolle

US-Gesetz zur Mitarbeiterüberwachung

29.09.2000
MÜNCHEN (CW) - Immer mehr US-Unternehmen überwachen die Surf- und E-Mail-Aktivitäten ihrer Angestellten, um die private Web-Nutzung am Arbeitsplatz einzudämmen. Jetzt soll ein Gesetz in den USA dafür sorgen, dass das Recht der Mitarbeiter auf Privatsphäre trotzdem eingehalten wird.

Konkret sieht der Entwurf namens "Notice of Electronic Monitoring Act" vor, dass Firmen die Überwachung ihrer Angestellten vorher ankündigen müssen. Das heißt, sie sind gehalten, genau zu formulieren, wann und über welchen Zeitraum hinweg E-Mail-, Telefon- oder Internet-Aktivitäten der Mitarbeiter kontrolliert werden. Bei Übertretungen drohen den Unternehmen Strafen bis zu 20000 Dollar.

Fraglich ist jedoch, was ein solches Gesetz bewirken würde. Die meisten Firmen informieren ihre Mitarbeiter sowieso über Überwachungspraktiken - schon allein, um das Surfen und Mailen am Arbeitsplatz von vorneherein einzugrenzen. "Wer weiß, dass er überwacht wird, verhält sich natürlich ganz anders", erklärt Jeff LePage, Direktor des Transportunternehmens American Fast Freight, das seine Angestellten auf bevorstehende Kontrollen hinweist.

Kündigt eine Firma allerdings Überwachungsaktionen an, ohne sie tatsächlich vorzunehmen, könnte dies rechtliche Probleme nach sich ziehen, meinen Experten. Werde zum Beispiel einem Angestellten in dem anvisierten Zeitraum per E-Mail unerwünschtes Pornomaterial zugesandt und reiche dieser daraufhin wegen Belästigung Klage ein, habe der Arbeitgeber schlechte Karten. Der Kläger könnte argumentieren, dass das Unternehmen über den Inhalt der Mail hätte Bescheid wissen müssen, weil es ja alle Mails kontrolliert habe.

In Deutschland erübrigt sich ein Gesetz dieser Art - die Überwachung von Mitarbeitern ist hierzulande grundsätzlich verboten. Zwar ist der Internet-Anschluss Eigentum des Arbeitgebers, über das er frei verfügen kann und dessen private Nutzung seiner Zustimmung unterliegt. Aber auch entschärfte Formen der Überwachung - etwa Software, mit der sich private E-Mails und Zugriffe auf bestimmte Websites blockieren lassen - bedürfen einer Genehmigung des Betriebsrats.