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US-Gericht weist fünf Verbraucherklagen gegen Microsoft ab

28.01.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein US-Bundesgericht hat fünf Sammelklagen gegen Microsoft zurückgewiesen. Die Kläger, Verbraucher aus Connecticut, Kentucky, Maryland und Oklahoma, Käufer hatten den Konzern beschuldigt, seine Monopolstellung zu missbrauchen, um überhöhte Preise für seine Windows-Software zu verlangen. Als Begründung für die Ablehnung der Klagen erklärte Bezirksrichter J. Frederick Motz, die Antitrust-Gesetze der vier Bundesstaaten würden es Verbrauchern nicht gestatten, die Gates-Company für den entstandenen Schaden zur Rechenschaft zu ziehen. So hätten sie die Software nicht direkt von Microsoft erworben, sondern von Einzelhändlern oder als vorinstallierte Anwendungen auf einem neuen PC gekauft.

Microsoft hatte vor knapp zwei Wochen eine ähnliche Klage von kalifornischen Verbrauchern mit einer Zahlung von 1,1 Milliarden Dollar in Gutscheinen beigelegt (Computerwoche online berichtete). In dem Bundesstaat gelten allerdings vergleichbar strikte Antitrust-Gesetze. (mb)