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US-Gericht genehmigt Vergleich in Sammelklage gegen Intershop

12.12.2005
Der zwischen dem angeschlagenen Software-Anbieter Intershop und Klägern in den USA getroffene Vergleich ist vom zuständigen Gericht in Kalifornien genehmigt worden.

Damit sei das Verfahren beendet, teilte Intershop mit. Es war vor rund vier Jahren nach einer Sammelklage wegen angeblich unrichtiger Informationen des Unternehmens im Jahr 2000 in den USA in Gang gekommen. Intershop hat für den Vergleich nach eigenen Angaben Rückstellungen in Höhe von 2,3 Millionen Euro gebildet. Diese würden sich nicht auf den Jahresabschluss 2005 auswirken, da sie bereits in die Bilanz 2004 eingeflossen seien.

Das Gericht habe festgestellt, dass der Vergleich eine "faire Lösung für alle Beteiligten" sei, hieß es. Intershop habe sich zu dem Vergleich entschlossen, um eine aufwendige Prozessführung bei ungewissem Ausgang zu vermeiden. In den nächsten zwei Monaten solle der Vergleichsbeitrag entsprechend der Quote an die Aktionäre gezahlt werden, die sich fristgemäß bei Gericht gemeldet hätten.

Das einstige Vorzeigeunternehmen der ostdeutschen Gründerszene mit derzeit rund 220 Mitarbeitern schreibt bei schwachen Umsätzen weiter rote Zahlen. Von Januar bis September verbuchte Intershop einen Umsatz von rund 12,5 Millionen Euro nach 13,2 Millionen im Vorjahreszeitraum. Der Verlust sank von 4,7 auf etwa 3,6 Millionen Euro. Das börsennotierte Unternehmen ist auf Programme spezialisiert, die Firmen den Ein- und Verkauf im Internet (E-Commerce) ermöglichen. (dpa/tc)