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US-Gericht erlaubt großen Lauschangriff

19.11.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein US-Berufungsgericht hat alle im Antiterror-Gesetz "Patriot Act" vorgesehenen Überwachungsmaßnahmen zugelassen. Im Mai 2002 hatte das FISC (Foreign Intelligence Surveillance Court) Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Das US-Justizministerium und die Bundespolizei FBI können nun Telefone von Personen abhören, die in Verdacht stehen, mit ausländischen Terroristen in Verbindung zu stehen. Außerdem dürfen sie Wohnungen und Computer durchsuchen, ohne die Zielpersonen zu verständigen.

Während Justizminister John Ashcroft von einem "Sieg für die Freiheit und die Sicherheit" spricht, befürchtet die Bürgerrechtsorganisation ACLU (American Civil Liberties Union) eine Beeinträchtigung der Redefreiheit und anderer Bürgerrechte. Bereits das FISC habe darauf hingewiesen, dass US-Regierungen Überwachungsgesetze oft missbraucht hätten. Ashcroft will nun eine Reihe von Sofortmaßnahmen einleiten. Dazu gehört ein neues Computersystem für die Justiz, durch das Ermittler schneller als bisher Genehmigungen für Überwachungsmaßnahmen erhalten sollen. (lex)